Im Fall Anis Amri hat die Polizei Wohnungen von 5 Polizisten durchsuchen lassen

Lesedauer 5 Minuten

Nach den Enthüllungen über Aktenmanipulationen im Fall Anis Amri hat es laut BILD-Informationen erste Durchsuchungen gegeben.

Quelle: Im Fall Anis Amri hat die Polizei Wohnungen von 5 Polizisten durchsuchen lassen

Überall wird von einem Skandal gesprochen. Ich persönlich glaube, der eigentliche Skandal wird noch kommen, und die Folgen sind noch nicht absehbar.

Keiner kann genau wissen, wieviele Gefährder bundesweit oder in Berlin unterwegs sind. Aber jeder bekannte Gefährder ist letztlich eine Ermittlungsakte bei der Kriminalpolizei. In der Presse wird stets die Formulierung benutzt: ” … von den Behörden überwacht.”

Die Berliner Zeitung veröffentlichte im Oktober 2016, also zwei Monate vor dem Anschlag:

++ In Berlin gibt es derzeit 74 islamistische Gefährder. Allein im letzten halben Jahr sind zehn neue Gefährder hinzugekommen. Zudem haben die Berliner Behörden 53 „relevante Personen“ im Visier, die als mögliche Unterstützer schwerer Straftaten gelten. ++

Quelle: Michael Müller,Berliner Gangster feiern den Zuzug der Islamisten”

weiter heißt es im Artikel:

++ Das Mobile Einsatzkommando in Berlin zählt 171 Beamte. Vier der insgesamt acht Teams unterstützen derzeit die Kollegen vom Polizeilichen Staatsschutz bei der Überwachung der islamistischen Gefährder. …

… “Mit dem jetzigen Personal sei es unmöglich, alle Gefährder und Kriminalitätsbereiche hinreichend im Blick zu haben, sagt der Gewerkschafter. Hinzu kommen technische Probleme. „Während organisierte Terroristen über hochverschlüsselte Medien miteinander kommunizieren. Wir können nicht einmal DSL überwachen.“ Zitat: Norbert Cioma, GdP

Dies bedeutet, eine operativ und in der Sachbearbeitung völlig unterbesetzte Polizei,  setzte sich bereits im Oktober mit der Szene auseinander. Es erscheint mir persönlich logisch, dass eine operativ erworbene Erkenntnis auch irgendwo umgesetzt werden muss. Ergo eine schriftliche Bearbeitung und Ermittlungen für mindestens 127 Personen.

Auch ohne Taschenrechner sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass es absolut unmöglich ist, all diese Personen umfassend und intensiv zu “betreuen”. Die Lösung kann nur eine fortwährende Abwägung sein, wer von der Personengruppe gerade einen besonderen Augenmerk benötigen könnte. Konjunktiv! Denn keiner im LKA hat eine Glaskugel.

Jetzt saßen dort im Oktober also Sachbearbeiter und versuchten irgendwie diesen ganzen Irrsinn zu bewältigen. Allein hierfür müsste Herr Ströbele siehe: Der kluge Christian S. … sich mal einiges anhören, wenn er in Erwägung zieht, dass die Polizei schlicht faul war.

Im Oktober war also Amri nur einer von 127 Personen. Nun melden sich im Nachgang zum Anschlag die ganz Schlauen. Es hätte doch Erkenntnisse zur Person des Amri gegeben. Stimmt auffallend, sonst wäre er ja nicht als Gefährder eingestuft worden. Wer einiger Maßen die Presse verfolgt, kann sich denken, dass Amri mit seinem Verhalten nicht alleine ist, die anderen Kandidaten sind vermutlich auch nicht ohne.

Im Jargon nennt man dieses Zuschütten mit Akten: Kiepensachbearbeitung. Die ist zwar grundsätzlich bei diesen Delikten nicht wünschenswert, aber das LKA nimmt nicht an der Sendung “Wünsch Dir was!” teil, sondern muss sich mit der Realität einer viel zu dünnen Personaldecke auseinandersetzen.

Kleinere Unzulänglichkeiten werden sich bei dieser Belastung immer einschleichen. Öffentlich bekannt ist, dass Telefonüberwachung, Ermittlungen und Observationen zur Person des Amri stattfanden. Also ist von zig Telefonaten, Nachrichten, bundesweiten Erkenntnissen, Orten und Kontaktpersonen auszugehen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Amri zu diesem Zeitpunkt immer noch einer von vielen ist.

Ich bleibe bei den Fernsehsendungen. Früher gab es die Quizshow “Geh auf`s Ganze!”, hinter drei Toren, die die Kandidaten auswählen durften, steckte immer eine Niete: Der ZONK! Genau das ist den Sachbearbeitern passiert. 127 Tore und mindestens ein ZONK mit dem Namen AMRI.

Stellt sich die Frage, ob ein Fehler in der Bearbeitung einer Akte, also das falsche Eintragen eines Datums, das fehlerhafte Einsortieren eines Vermerks, oder ein Irren im Datum des Telefonats, einer vorsätzlichen Fälschung gleichzusetzen ist. Was auch immer der/die Sonderermittler finden werden. Mal ganz salopp ausgedrückt: “Ach Du Kacke! Nr. 123 – AMRI – hat einen Anschlag gemacht. Oh, Oh … nun aber flugs die Akte auf Vordermann bringen, damit sie auch wirklich allen Vorgaben der Geschäftsanweisung entspricht.” Wie immer in solchen Fällen, werden dann auch noch mindestens zwei Vorgesetzte durch die Akte schauen, die im Nachhinein feststellen: “So kannst Du das nicht schreiben!” Das ist die Realität! Und nicht: “Ui, da müssen wir etwas Vertuschen, weil keiner wissen darf, dass wir mit der CIA zusammengearbeitet haben.

Vielleicht geht es aber ja auch gar nicht darum. Unter Umständen ist es auch nicht ganz unwichtig bei der Angelegenheit, dass der Polizeipräsident Klaus Kandt von dem vorhergehenden CDU Innensenator eingesetzt wurde. Dann gibt es das noch den Leiter des Landeskriminalamts, der 2011 Herrn Haeberer ablöste und selbst lange beim Staatsschutz war. Immerhin sagte er in einem Interview durch die BZ:

++ BZ: Wie hoch ist die Gefahr eines Terroranschlags in Berlin?

Steioff: Wir haben einige sogenannte islamistische Gefährder und deren Umfeld in Berlin. Vor dem Hintergrund der weltweiten Gefahrenlage müssen wir jederzeit mit einem Anschlag rechnen. Hier sind keine islamistischen Netzwerke die eigentliche Gefahr, sondern eher mögliche radikalisierte Einzeltäter. Man kann im Übrigen nie ausschließen, dass es Menschen gibt, die meinen: ‚jetzt reicht es’, die ein Zeichen setzen wollen. Das gilt für alle Bereiche des Extremismus, wie das Beispiel Oslo gezeigt hat. Solche Täter können Sicherheitsbehörden kaum auf dem Schirm haben.

Quelle: BZ – Berlin, 17.10. 2011

Diese Aussage passt gar nicht zur Linie. Es ist quasi eine skandalöse Aussage. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Polizei keinen 100 % Schutz liefern kann. 2011 war das noch egal, jedoch stehen im September die Bundestagswahlen an. Was sind da schon fünf Bauernopfer?

Fünf innere Kündigungen weniger oder mehr, machen den Kohl auch nicht mehr fett. Ein Schelm der sich an eine Personalie Gerd Neubeck erinnert, der mittels Notbremse gestoppt wurde, damit Glietsch Präsident wird. Mit Hansen als Kandidaten scheiterte die SPD und kassierte 2012 mit dem CDU Protegé Kandt eine böse Schlappe. Da kommt einem der “Skandal” gerade noch rechtzeitig zur Hilfe. Es muss nicht stimmen, reine Mutmaßung – doch wie heißt es treffend: “Es hat ein Geschmäckle!”

Fünf Sachbearbeiter aus einem Intensiv Bereich der Berliner Kriminalpolizei, müssen hinnehmen, dass sie wegen ihrer Arbeit Besuch bekommen und Kollegen in ihrer Privatsphäre ermitteln – für einen Polizisten eine der Höchststrafen mit tiefgreifenden psychischen Folgen. Eines steht auch fest, das Gedächtnis innerhalb der Polizeibehörde reicht immer sehr lange zurück.

Es ist knapp einen Monat her, dass ich mein Buch die Wanderung Vol. II fertig stellte. Darum geht es u.a. im Buch, wie die “Behörde” mit Menschen in diesem Beruf umgeht. Ich kann den Betroffenen und ihren Familien nur viel Kraft, Stärke und Glück für den weiteren Weg wünschen. Selbst eine Rehabilitation heilt die Wunden nicht. Eine Genugtuung werden sie nicht bekommen. Glück deshalb, weil die Gerechtigkeit bereits jetzt auf der Strecke geblieben ist.  Solange das Verfahren andauert, können sich viele noch in Sicherheit wiegen. Aber ich erahne, dass es brodelt! Ich bin gespannt, ob dann eine Anweisung von Frau Koppers ” …an die Verschwiegenheitspflicht zu erinnern, um einen Schaden von der Behörde abzuwenden.” als Bollwerk noch ausreicht. Die “Alten” haben “Rumba”, Versetzungen, Schießplätze, marode Bauwerke, Überstunden, seltsames Führungsgebaren, ausufernde Einsatzlagen, schlechte Ausstattung und den Sparkurs auf dem Rücken der Polizei noch hingenommen, weil sie sich immer an den Strohhalm klammerten, unter Umständen doch noch einmal befördert zu werden. Ich bin gespannt, wie sich die “Jungen” aufstellen werden, wenn sie ohnehin nichts mehr zu erwarten haben.

 

Funkzellenabfrage: Letztes Jahr landeten Handy-Daten aller Berliner alle elf Tage bei der Polizei – netzpolitik.org

Lesedauer 4 Minuten

Quelle: Funkzellenabfrage: Letztes Jahr landeten Handy-Daten aller Berliner alle elf Tage bei der Polizei – netzpolitik.org

Ich lese den Artikel und frage mich danach: Was will mir der Autor sagen? Dass ich in einem Überwachungsstaat lebe? Schon bei geringfügigen Straftaten beginnt die Ermittlungs- u. Sammelwut der Polizei?

Zitat aus dem Artikel:

Daraus wird deutlich, dass fast die Hälfte der Funkzellen wegen Diebstahl-Delikten abgefragt wurden. Tausendfach wurde die massenhafte Handy-Überwachung wegen Drogen angewendet, 251 mal wegen Landfriedensbruch. Nur zwölf Prozent sind schwere Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“, mit denen das Instrument politisch immer begründet wird.

Geringfügig? Nun es mag sein, dass sich der eine mehr davon und ein anderer mehr durch eine andere Straftat bedroht fühlt. Ich meine, was ist schon so ein kleiner Wohnungseinbruch? Von irgendetwas muss man ja leben! Ist aber schon doof, wenn die korrekte juristische Bezeichnung für einen Wohnungseinbruch: Besonders schwerer Fall des Diebstahls ist. Und man kann auch die Auffassung vertreten, dass es zum Berufsrisiko einer Kassiererin im Drogeriemarkt gehört, wenn sie mit Vorhalt einer Machete oder Gaspistole zur Herausgabe der Tageseinnahmen gezwungen wird. Ich sage nur: Augen auf bei der Berufswahl!

Nun leben wir ja in einem Rechtsstaat. Demnach muss alles staatliche Handeln von einer korrekt zustande gekommenen Rechtsnorm gedeckt sein. Hm? Bei allen was mit Telefon zu tun hat springt einem der § 100 a StPO (Telekommuniktionsüberwachung) ins Auge. Und siehe da, der Gesetzgeber hat in diesem Paragrafen im Absatz 2 einen ganzen Katalog untergebracht. Nämlich den Katalog der “schweren Straftaten”. Seltsamer Weise stehen da alle Delikte, die der Autor lapidar als “weniger gefährlich” betrachtet.

Nun tobt aktuell in dieser Gesellschaft eine Diskussion. Ganz besonders Berlin laufen sich Politiker und auch die Stammtische warm. Der “Amri” hätte doch schon viel früher wegen Drogenhandels festgenommen werden können. Der Staat schützt nicht seine Bürger, die Polizei ist ständig am Versagen. OK!

Wir stellen also fest, unsere islamistischen Gefährder basteln nicht nur den ganzen Tag Bomben, klauen LKW’s und schmieden Pläne, sie finanzieren sich auch. Zum Beispiel mit Drogenhandel, Betrug, Bandendiebstahl u.s.w.. Aber es gibt auch nicht nur die potenziellen Terroristen – Nein – wir haben da noch die Banden der organisierten Kriminalität (gerade haben die Münchner eine ganze Bande ausgehoben, die europaweit agiert), Clans die regelmäßig die Bruchfestigkeit der Glasscheiben von Juwelieren und Elektronik Märkten testen.

Was macht die Polizei eigentlich so den ganzen lieben langen Tag dagegen? Richtig! Aus dem Fenster schauen und warten. Stopp! Scheinbar nicht, sonst käme es ja nicht zu diesen Abfragen. Klingt komisch, ist aber so! Hieß es immer bei der Sendung mit der Maus. Dann steht da auch immer in der Zeitung: Die Polizei beobachtete die Täter bereits geraume Zeit. Dolle Sache! Die werden also observiert. Da kann es einen Sinn machen, wenn die Polizei weiß, wo sich der oder die Schlingel gerade aufhalten und wo sie sich hinbewegen. Wer kann mir das sagen? Wieder richtig! Offensichtlich die Funkzellenabfrage. Sagt die mir jetzt ganz genau, wo ich jemanden finde? In einem etwas älteren Artikel aus dem Jahr 2012 findet sich hierzu folgende Aussage:

Nach den zuvor gewonnenen Erkenntnissen kann man nun aussagen, dass in großen Städten und Ballungsgebieten, dort wo die Dichte der Mobilfunkmasten relativ hoch ist, eine genauere Handyortung möglich ist. Dort sind die Masten in 50 – 400 Meter abständen zueinander aufgestellt. Also kann dann hier auch mit der gleichen Ortungsgenauigkeit von 50 – 400 Meter gerechnet werden. Beispiele: München ca. 50 Meter, Ruhrgebiet um die 250 – 300 Meter und Berlin 350 – 400 Meter.

Quelle: http://www.handyortung-und-schutz.de/realitaet/realitaet-1-genauigkeit-einer-handyortung, Realität #1 – Genauigkeit einer Handyortung! Stand: 29.07.2012

 

In besonderen Fällen wäre noch eine sogenannte Laufzeitpeilung möglich, die aber nur in sehr speziellen Fällen passiert -sagt jedenfalls die Frankfurter Allgemeine =>

All dieses wird aber vermutlich nicht mehr lange funktionieren, weil die Angelegenheit mittler Weile von einigen Schlauschlümpfen über Jahre hinweg so breit getreten wird, dass  irgendwann der letzte Kretin begriffen hat, wie es geht.

Schlimm, schlimm … dieser Überwachungsstaat. Damit der Leser richtig Angst bekommt vor der Fratze des Staats, wird die Statistik bemüht. Also nicht die nackten Zahlen, sondern mit Zahlenspielereien. Der Autopr zückt den Taschenrechner und stellt fest, dass statistisch 50! Massenabfragen pro Tag durchgeführt werden. Aber es wurden in der Stadt Berlin, die mit Frankfurt/Main immer ganz oben steht in der Kriminalitätsstatistik lediglich 432 Ermittlungsverfahren geführt, bei denen die Option Abfrage einer Funkzelle 491 gezogen wurde. Ziehe ich die Option, muss natürlich im Nachgang ermittelt und ausgewertet werden. Anders betrachtet, die anderen Zahlen in der mühsam zusammengestellten Matrix sind Kokolores. Es erscheint mir logisch, dass in einer Stadt wie Berlin mehrere tausend Menschen in einer Zelle eingebucht sind und ich nach bestimmten Kriterien, das passende Telefon herausfiltern muss.

Wenn ich das System richtig verstanden habe: “Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“. Habe ich mit dem Ermittlungsverfahren nichts zu tun – lande ich im Kröpfchen. Ich tippe mal, es interessiert im LKA Berlin keine Sau, dass ich mich am Schnickschnack Tag, um Bla – Uhrzeit im Areal der Funkzelle – KeineAhnungwo, aufgehalten habe. Bei der seitens der GdP veröffentlichten Überstundenbelastung der Polizei, müssten die Jungs ziemlich vergnügungssüchtig sein bzw. die “Pfanne heiß haben”, wenn sie es täten.

Da gäbe es ganz andere Verdächtige, die Daten sammeln. Wieviele Vertragsnehmer des Service Pakets x treiben sich in einem bestimmten Stadtbereich herum? Wielange tun sie dieses? Telefonica interessiert sich garantiert dafür, das regt aber niemanden auf. Genausowenig, wie jemand nervös wird, wenn er im Supermarkt seine EC Karte durchzieht und der Kassierin freundlich seine Postleitzahl angibt. Auch dürften diese tatsächlichen Datensammler und Speicherer über etwas andere Haushalte und technische Möglichkeiten verfügen.

Der Überwachungsstaat, ja, ja, da müssen wir uns an dieser Stelle echt Sorgen machen. Wie gut, dass meine ganzen Handy Apps mir vorher mitteilen, dass sie via GPS auf meinen Standort zugreifen. So behalte ich wenigstens die volle Kontrolle. Und beim nächsten Einkauf in der City schlage ich allen ein Schnippchen und mache mein Mobiltelefon einfach aus. Und der Tante an der Kasse gebe ich die falsche Postleitzahl … Ätsch! Ich merke gerade … unerhört … unter Optionen bietet mir WordPress an: Aktuellen Standort ermitteln! Timbuktu! Schau doch selbst im Impressum nach, Kackprogramm.

 

 

Der kluge Christian S. …

Lesedauer 4 Minuten

Zunächst erst einmal der polemische Teil. Jemand, der die Szenerie der Innensicherheitsfragen beobachtet, hätte eigentlich herunterzählen können: 3,2,1 … Rechtsanwalt und Mitglied des Bundestages Christian Ströbele meldet sich zu Wort. Und wie macht er das? Richtig! “Wenn jemand mich gefragt hätte, wäre alles nicht passiert.” Besonders wenn es um Terrorismus geht, macht Herr Ströbele das sehr gern. Er ist auch selbstbewusst genug, sich bei nahezu jeder Reportage über die RAF dahingehend zu positionieren, das wenn man ihn nur zu einem Gespräch in Stammheim vorgelassen hätte, die Geschichte der Bundesrepublik vollkommen anders verlaufen wäre.

Herr Ströbele läßt nichts aus. Gerade hat er sich hinreichend zur NSU Untersuchung geäußert, entdeckt er nun den Fall Amri. Und wie immer spricht er auch direkt die Opfer an: “Wenn die Sicherheitsbehörden richtig gearbeitet hätten, wäre alles nicht passiert und ich erkläre jetzt mal warum!” Leutselig kann Herr Ströbele. Da wird schon mal in Berlin das Fahrrad in einer Kreuzberger Nebenstrasse aus einem Auto herausgeholt und der Eindruck erweckt, dass man den ganzen Tag mit diesem zur Demo gerollt ist. Ich schrieb es eingangs: Polemik.

Fachkundig, dies muss ich ihm lasssen, äußert er sich auf seiner Webpräsenz http://www.stroebele-online.de/show/10175911.html zu den verschlüsselten Botschaften eines Amri.

:: Am 2. Februar 2016 spricht er dort über seinen Wunsch einer “Heirat” und benutzt das persische Wort “Douqma”. Beide Worte werden vom IS als Bezeichnung für einen Selbstmordanschlag benutzt. Der Chat-Partner, mutmaßlich ISIS-Kämpfer oder Kommandeur im libyschen Kampfgebiet, rät ihm, sich an einen zuständigen Bruder zu wenden und zu sagen, daß er der “Religion Gottes dienen wolle” Er wünscht, daß beide im “Paradies vereint werden”. Die Chatverläufe lassen sich dahin deuten, eine n geneigten Selbstmordattentäter in blumiger Sprache auf seinen Weg zu führen und zu bestärken Darauf deuten auch die Worte “auf den Knopf drücken” und das Codewort “Dugma”.(So der Bericht des der “Sachverständige der NRW-Landesregierung, Prof. Dr. Kretschmer, in seinem Bericht vom 27.3.17, S. 8, 40 ; s.a. zugehörige Chronologie S. 7 [https://mbem.nrw/de/node/4138 ]). ::

Und? Folgerichtig wurde Amri als Gefährder eingestuft und mit den passenden polizeilichen Maßnahmen überzogen. Nun sagt Herr Ströbele, da hätte doch viel mehr geschehen müssen. Dies sagt ein Rechtsanwalt, der in diversen Verfahren mit Bezug zur Organisierten Kriminalität in Erscheinung getreten ist. So auch bei Angehörigen des “Zemun Clans”, die in Berlin als organisierte Einbrecher aktiv waren.

Die Herrschaften sprachen bei ihren Telefonaten ebenfalls codiert, genauso wie auch Rauschgifthändler. Aus der Perspektive eines Rechtsanwalts vollkommen zu recht, stellte Herr Ströbele fest, dass Codierungen wie “Fische” (Geldscheine) oder “arbeiten” (Einbrechen) auch ganz andere Hintrgründe haben können. Warum soll dieses aber nun dort gelten,aber im Falle Amri nicht?

Herr Ströbele hat sich in den letzten Jahrzehnten auch nicht als Freund von Observationen, Telefonüberwachungen, Stealth – Pings, Verdeckte Ermittlungen, Einsatz von GPS Ortungen, Sprachübertragungen, Lauschangriff oder V – Mann Führung hervorgetan. Ebenfalls bei einem Rechtsanwalt nachvollziehbar. Aber plötzlich erfolgt ein Sinneswandel? Beim Amri wäre alles nur Mögliche rechtens gewesen, was in der OK – Bekämpfung oder gar bei Linksextremisten nicht in Ordnung ist? Zweierlei Maß oder schlicht Profilierung im nachhinein?

:: Der bisher schwerste Terroranschlag in Deutschland am 19.12.2016 hätte nicht nur verhindert werden können, sondern auch verhindert werden müssen. ::

Das ist dann doch definitiv das Niveau der AfD. Es mag unangenehm sein, aber die Islamisten reichen in Deutschland noch nicht an die RAF und assozierten Gruppen heran. Entführungen, Bomben, Exekutionen haben die Islamisten noch nicht erreicht. Aber Menschenleben dürfen nicht aufgerechnet werden, doch Propaganda ist ebenso nicht zu dulden.

Fest steht, Amri ist kein Einzelfall in Deutschland.  Die ZEIT veröffentlichte am 4. Mai 2017, 8:51 Uhr (

:: Die Zahl der in Deutschland registrierten islamistischen Gefährder ist einem Zeitungsbericht zufolge gestiegen. Die Sicherheitsbehörden würden derzeit 657 Menschen zutrauen, eine schwere Straftat wie einen Terroranschlag zu begehen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter Berufung auf Angaben des Bundeskriminalamts (BKA). Ende Januar seien es noch 570 Personen gewesen.

Die Hälfte der Gefährder soll sich in Deutschland aufhalten. Davon seien etwa 100 in Haft. Weitere würden polizeilich überwacht. Das BKA gehe zudem von 388 sogenannten relevanten Personen aus, möglichen Helfern und Unterstützern von terroristischen Anschlägen. ::

657! Was macht man mit denen? Für eine Festnahme und Verurteilung zu einer Haftstrafe genügen die Erkenntnisse in der Regel nicht. Und noch leben wir in Deutschland! Nur weil jemand ein religiöser Fanatiker ist und gelegentlich darüber sinniert, dass man doch Änderungen herbeiführen sollte, darf man ihn nicht festnehmen. Es sei denn, man will sich als Ermittler vor Gericht mit einem schäumenden RA Ströbele auseinandersetzen.

Im Übrigen ständen wir dann einer größeren Inhaftierungswelle gegenüber, da wir die Mitglieder der 12 Stämme gleich mit einfangen müssten.

Der Berichterstattung in der Presse kann entnommen werden, was das eigentlich bedeutet, wenn eine Person 24 Stunden beobachtet werden soll. Gemäß informierten Kreisen braucht man dafür mindestens 10 Beamte im Wechsel, also 20!. Das machen 13140 Polizeibeamte mit Spezialausbildung, ohne Urlaub und Krankheitsfälle. Da helfen auch keine GPS – Fussfesseln. Die würden uns nur mitteilen, wo der Anschlag gleich stattfinden wird.

Utopisch! Selbst wenn die Polizei wieder eine halbwegs verträgliche Personalstärke hätte. Außerdem schaue ich mir das Gesicht von Herrn Ströbele gern an, wenn er herausbekommen würde, wieviele Beamte in diesem Fall beim Mobilen Einsatzkommando arbeiten würden. Nach dem Atemholen wäre das erste Wort vermutlich: Polizeistaat und das zweite Untersuchungsausschuß.

Also müssen Stichproben durchgeführt werden und Prioritäten gesetzt werden. Heute der, morgen ein anderer, nächste Woche die Gruppe, oder ab und wann informationsbezogen die Personengruppe x. Das dann auch noch bundesweit.

Statt neue Polizisten, sollten vielleicht Wahrsager eingestellt werden. Wir bräuchten einen neuen Hanussen, der den Polizeilichen Staatsschutz berät oder eben Herrn Ströbele, wobei der bisher immer nur nachträglich schlauer als anderen war.

:: Doch getan haben alle nichts, keine Fahndung, obwohl sie Adressen z.B. aus Marokko hatten, keine Festnahme (wegen Tatverdachts nach § 89 a, § 129 b StGB), keine Observation, kein Warnung vor Anschlägen. Nicht gehandelt zur Gefahrenabwehr haben BKA, BfV sowie LKAs und LfVs in Berlin und NRW. Das Totalversagen der Sicherheitsbehörden erinnert an das beim NSU. ::

Wenn niemand gehandelt hat, dann verstehe ich die Entwicklung zum Fall “Amri” in Berlin gar nicht. Ich denke, er wurde observiert? Bei der Fahndnung nach ihm wurden diverse Anschriften hervorgeholt. So untätig war man dann offensichtlich doch nicht. Das BKA soll übergreifend arbeiten und diese Fälle annehmen. Na, die werden sich bedanken! Darf man den Pressemeldungen bei vereitelten Anschlägen und den nachfolgenden bundesweiten Durchsuchungen trauen, scheinen sich die Länder ganz gut auszutauschen. Hat Herr Ströbele dies alles übersehen? Odr will er schlicht einfach nicht?

Was geht da im Kopf eines Menschen vor, der eine offene Gesellschaft propagiert? War es nicht immer die richtige Linie der Bevölkerung klar zu machen, dass es einen 100 % Schutz gegen Terror nicht geben kann? Jedenfalls nicht, wenn der Polizeistaat verneint wird und selbst das würde nicht funktionieren, denn da liegt ja die Stärke des Terrors.

Aber da ist er der linke Januskopf! Links sein in einem netten Kreuzberger Cafe bei einem Gläschen Rotwein und dem friedlichen multikulturellem Treiben in der O- Straße zu sehen, aber es darf nichts passieren, dann ist die böse Staatsmacht schuld! Dann fällt einem der Rotwein aus dem Gesicht, steigt auf sein Fahrrad und meldet sich beim nächsten Untersuchungsausschuss.

Wasch mich, aber mach mich nicht nass …

Lesedauer 5 Minuten

Ein schriller Schrei hallt durch die Presse und Politik. Skandal! Ein späterer Terrorist hat vor seinem Anschlag Straftaten begangen. Der Skandal: Die Polizei schaute zu und unternahm nichts. So zumindest sieht es bisher nach aktueller Berichtslage in der Presse aus.

Nun haben Entscheidungen die Eigenschaft, dass sie mit dem Kenntnisstand getroffen werden, der in diesem Augenblick vorliegt. Nicht mit dem Wissen nach einem Tag, einem Monat oder einem Jahr später. Dies bedeutet, der Terrorist war noch keiner, als er beobachtet wurde, sondern ein religiöser Fanatiker, dem die Polizei und der Verfassungsschutz potenziell unterstellten, vielleicht mal einer zu werden. Damit ist er kein Einzelfall, sonder er befindet sich in der Gesellschaft diverser anderer Salafisten in dieser Stadt und in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gesetzeslage ist jedem Bürger frei zugänglich. StPO und ASOG regeln die Möglichkeiten der Polizei zur Bekämpfung, Aufklärung und und Abwehr von Straftaten. Telefonüberwachungen und Observationen, sind Teil dieses Maßnahmenpakets. Das Ganze ist mehr als das einzelne Teil. Dies ist eine sehr alte Weisheit. Und ebenfalls vor langer Zeit, stellten die Strafverfolgungsbehörden zusammen mit der Politik fest, das es bei der Sache eine Hürde gibt. Wie soll man eine Mafia – Struktur verdeckt beobachten, wenn die Polizei schon bei kleinen Delikten Zugreifen muss? Ergo sich auf das Einzelne beschränkt, während man sich doch eigentlich ums Ganze kümmern will. Am Ende wird sich der Boss der Truppe ins Fäustchen lachen. Wie soll man eine Terrorzelle heimlich beobachten, wenn bei jeder Straftat sofort ein Zugriff erfolgt? Das kleinste Teil wird betrachtet, aber das gesamte Bild kann nicht mehr erfasst werden.

Laienhaft ausgedrückt, hatten Staatsanwälte, Politiker und Richter eine schlaue Idee. Wir dokumentieren die Tat, aber stellen den Zugriff, also die Aufdeckung der Maßnahme zurück. Immer funktioniert hat das nicht. Schon in der «Steinzeit» der OK – Bekämpfung gab es da Probleme. Zum Beispiel arbeitete einst das BKA mit dem FBI zusammen, weil sich in Deutschland absolute «Mafia – Größen» trafen. Das FBI war perplex, als das BKA sich für einen Zugriff entschloss und die «Graf – Affäre» ins Rollen brachte, in Folge dessen sich die Mafia – Paten lachend aus Deutschland entfernten und die Gesellschaft etwas zum Glotzen hatte. Das ist jetzt schon sehr lange her, und man mag meinen, seit dieser Zeit ist etwas passiert in Deutschland.

Andere Fälle folgten, aber in vielen Fällen wurde die Polizei schlauer und professioneller, bis zu einem nicht benennbaren Zeitpunkt, an dem sich alles wieder zurück entwickelte.  Es dürfte sich auch eher um einen schleichenden Prozess gehandelt haben. Ein Grund dafür ist meiner Meinung nach die immer mehr schwindende Bereitschaft Risiken einzugehen, Entscheidungen zu treffen, volkstümlich gesagt: “Einen Arsch in der Hose zu haben!”

Gerade die Terrorismusgefahr stellte alle vor neue Herausforderungen. Wielange zusehen? Ab wann kann das Risiko nicht mehr getragen werden? In der Presse steht dann immer: Der Generalbundesanwalt entschloss sich für einen Zugriff, auch wenn es noch zu keinen konkreten Handlungen gekommen ist. Eine Entscheidung, die zwar richtig ist, aber den Tätern in der Regel eine geringere Strafe beschert.

Nun, wir schreiben das Jahr 2017. Wer sind diese potenziellen Terroristen? Religiöse Fanatiker mit einer etwas kruden Weltsicht. Sie wollen die westliche Zivilisation schädigen. Dieses wollen sie mittels Terror und auch durch Kriminalität erreichen. Ladendiebstahl, Betrügereien und Drogen dienen nicht nur der Finanzierung, sondern auch der Sache. Denn sie schädigen die böse Gesellschaft, die ihrer Auffassung nach den Krieg gegen die «guten» und «wahren» Gläubigen eröffnet haben. Dies behaupten sie jedenfalls in ihren Foren.

Immer stellen sie sich auch die Fragen: Was weiß die Polizei oder der Verfassungsschutz? Welcher «Bruder» wird gerade beobachtet? Ein stetes «Katz und Maus -Spiel». Konspirative Treffen, Verstecke organisieren und Besorgungen unter dem Radar der Sicherheitsbehörden machen, ist alles Bestandteil des Terroristenleben. Das ist bisweilen auch ein hartes Leben. Aber es wird einfacher werden, dafür sorgen wir selbst.

Gesetzt den Fall, die bisherige öffentliche Behauptung ist wahr. Was wäre passiert, wenn man einen Amri wegen ein bisschen Drogenhandels festgenommen hätte? Im günstigsten Fall hätte er eine kleine Strafe bekommen. Das hätte nichts an seiner Überzeugung und an seinen Plänen geändert. Niemand glaubt ernsthaft an eine Abschiebung. Spätestens nach einem Jahr wäre der alte Zustand eingetreten: Amri frei und ein potenzieller Terrorist mehr auf der Straße. Dies haben in den vergangenen Jahren diverse «Brüder» vorgemacht. Selbst die Verurteilung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hatte bei Ihnen nichts geändert. (Wer das recherchieren will, muss sich nur mit dem Umfeld eines Denis Cuspert auseinandersetzen.)

Aber eines hätten Amri und Co. schnell erfahren. «Wir werden beobachtet! Und freundlicher Weise sagt uns die deutsche Justiz auch noch in welchem Umfang. Wo und Wer!» Spätestens die Rechtsanwälte sorgen mittels Akteneinsicht und Kopien für die Verbreitung der Informationsbroschüre. Jeder Prozess macht sie ein wenig schlauer. Das funktioniert im Bereich der Organsierten Kriminalität und auch bei Terroristen. Dieser Prozess ist systemimmanent. Für einen Terroristen eine Art Jackpot, für die Gesellschaft ein hoher Preis. Den Anschlag hätte es nicht verhindert.

Ich habe es nahezu vor dem geistigen Auge, wie sich die «Brüder» frohlockend bei einem Tee treffen. «Die Kuffar sind so dämlich! Sie bauen sich selbst Druck auf. Wir müssen vor dem Anschlag nur ein wenig dealen oder etwas klauen. Werden wir festgenommen, wissen wir, woran wir sind, passiert nichts, kann die Aktion starten!»

So ist das mit der Assekuranz Gesellschaft. Es darf nicht passieren, was nicht sein kann. Und kommt es dennoch zu einem Terroranschlag, muss es irgendwo bei den Sicherheitsbehörden einen oder mehrere Schuldige geben. Logisch betrachtet, ist es vollkommener Schwachsinn, aber wer denkt heute schon noch logisch?

Unbedeutend wie Amri zu Lebzeiten war, er hat am Ende mit wenig Aufwand viel erreicht für seine Sache. Er hat alle verunsichert und die Reflexreaktionen der Gesellschaft ausgelöst. Sonderermittlungen, Untersuchungsausschüsse, rollende Köpfe und eine Entwicklung ausgelöst, die es seinen «Brüdern» in Zukunft leichter machen wird, die dann besser den nächsten, mit absoluter Sicherheit folgenden Anschlag, vorbereiten können.

Und auch andere Verbrecher werden ihm dank schulden. Denn Sicherheitspolitiker und Polizei reagieren immer mit der Gießkanne. Welche Strafverfolgungen werden noch auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt, wenn am Ende das Risiko besteht, dass man deshalb selbst vor dem Richter landet?

Es gibt ein sehr altes Motto bei der Polizei: «Wenn Du Deine Arbeit richtig machst, stehst Du mit einem Bein immer im Knast!» und es heißt auch: «Sie dürfen alles machen, aber es darf keine Außenwirkung haben. Passiert etwas, sind sie fällig!»

Denn eins steht fest, diverse Anschläge wurden damit verhindert, in dem die Polizei die Nerven behalten hat und nicht zu schnell zugegriffen hat, deutlich mehr, als bisher passiert ist. Ein Umstand, der gern in der Hysterie übersehen wird.
Wie gesagt, ein sehr altes Motto. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein junger Beamter beim aktuellen Zeitgeist dieses noch riskiert. Warum auch? Für eine Gesellschaft, die sich hysterisch sofort gegen die Polizei wendet und keine rationale Überlegung anstellt? Für eine Gesellschaft, deren Propaganda Blätter sofort krakeelen: “Die Lügen -Polizisten! Was passiert?” Es wird Licht ins Dunkle kommen, der Sonderermittler wird es unter Aufsicht des Innensenators akribisch erforschen. Die “Beamtenmörder” werden die eine oder andere Überstunde schieben müssen. “Strafvereitlung im Amt!”, das ist ein schweres Geschütz. Die Prüfung wird lauten: Tatbestandlich? Vorsätzlich? Rechtswidrig? Zumeist wird der Aussenstehende beim Tatvorwurf “Strafvereitlung im Amt” immer auch einen Nutzniesser suchen. Wer hatte einen Vorteil davon, dass der Ermittler “angeblich” die Strafe vereitelte? Ich finde das eine sehr interessante Fragestellung. Welcher Polizist hätte etwas davon gehabt, dass ein Amri  straffrei ausgegangen wäre? Verfolgte die Polizei vielleicht Ziele, die gar nicht so abwegig sind? Wir werden es vielleicht erfahren. Was wir nicht erfahren werden ist die Antwort auf die Fragen: “Hätte ein Amri überhaupt eine Haftstrafe bekommen? Wäre er abgeschoben worden?” Ich persönlich kann es nur mutmaßen: NEIN! Es wäre alles genau gekommen, wie es kam.

An Stelle der betroffenen Ermittler, würde ich mir die Frage stellen: Wozu das alles? Ab sofort: Zugriff und nach mir die Sintflut. Eines Tages ist das Hemd näher als die Hose. Denn in diesem Spiel kann der Ermittler nicht gewinnen. Entweder er greift früh zu, dann wird er nichts über die Struktur erfahren, greift er später zu, hat er unter Umständen Erfolg und ist drei Tage der Held; aber er hat auch das erhebliche Risiko, das etwas passiert.

Ungünstiger Weise bezieht sich dies auf mehrere hundert Personen. Heute den einen mit ein paar Gramm eingefangen und am Ende des Tages entschließt sich “Bruder 126” zum Anschlag. “Warum haben Sie sich mit dem Ersten solange beschäftigt? Sie hätten doch wissen müssen, dass der andere Islamist den Anschlag macht!”

Tödliche Polizeischüsse

Lesedauer 7 Minuten

:: Gut geschulte Beamte könnten womöglich so manches Leben retten. Doch oft werden Polizisten in Alltagseinsätzen überrascht. Sie handeln unangemessen, bis schlussendlich ein Schusswaffeneinsatz unausweichlich scheint. Weil es nur selten unabhängige Zeugen gibt, lässt sich ein Fehlverhalten im Nachhinein nur schwer feststellen. Fast immer können sich Polizisten erfolgreich auf Notwehr berufen. Doch es gibt auch Fälle, in denen Unbewaffnete oder Flüchtende durch Polizeischüsse ums Leben kommen. Selbst dann sind die Ermittlungen schwierig. Kaum ein Beamter muss sich vor Gericht verantworten oder wird gar verurteilt. Mancher aber bezahlt seinen Einsatz mit einem bleibenden Trauma und kehrt nie wieder in seinen Dienst zurück – auch das gehört zur Geschichte tödlicher Polizeischüsse. ::

Quelle: Tödliche Polizeischüsse TAZ,

Ein Artikel, der einem den Atem stocken läßt. Nicht aus Empörung über die Polizei, sondern aus Wut. Der Einstieg erfolgt über den Berliner Fall am Neptun Brunnen und geht weiter mit den Geschehnissen 2015 in Memmingen. Beschrieben wird der Fall des 48 jährigen Suscenko, der von einem Polizisten in Notwehr erschossen wurde. Unterschwellig wird die Notwehrsituation in jeder Zeile bezweifelt. Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und Gerichtsmedizin mutieren zu zweifelhaften Ermittlungsinstanzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Herr Suscenko mehrere Messer in seinen Rucksack packte, weil er damit rechnete von der Polizei festgenommen zu werden. Messer werden durchweg im Artikel als harmlos bewertet. Wie gefährlich ein Messerangriff tatsächlich ist, kann man sich hier ansehen.

Auch wird die Frage gestellt, warum denn die Polizisten nicht deutlich mehr Abstand zur Person gehalten haben.  Gar ein gewisser Handlungsdrang wird ihnen unterstellt, denn das hätten sie fälschlich so beigebracht bekommen. Aber immerhin zitieren die Autoren den ermittelnden Staatsanwalt:

:: Der Staatsanwalt sagt, Suscenko sei „mit kräftigen Schritten“ und nach vorne gebeugt auf den Polizisten zugegangen. Die Hand, in der er das Messer hielt, sei „wie eine Lanze nach vorn gestreckt“ gewesen, sodass der Abstand zwischen Klinge und Brustkorb des Beamten nur noch 60 Zentimeter betragen habe. ::

Auch wird erwähnt, dass die Gerichtsmedizin die Benutzung von Pfefferspray bestätigte. Offensichtlich war die Distanz am Ende sehr kurz. Schließlich waren es nur noch 60 cm und der Täter hatte immer noch ein Messer in der Hand. Warum? Mit Sicherheit nicht, um es einfach mal zu zeigen.

Nun kommt die mehrfach zwischen den Zeilen formulierte Frage: Wie kann es sein, dass sechs Polizisten nicht in der Lage sind einen Messerangreifer zu überwältigen? Das Video gibt darauf einige Antworten. Zynisch könnte ich feststellen: Weil es sich nicht um einen Hollywoodfilm handelt, sondern um das echte Leben und einen realen Kampf. Da steht nicht ein Journalist in einem Dojo mit Judo – Anzug und wehrt den konstruierten Angriff mit einem Gummimessser ab, sondern ein aggressiver entschlossener Straftäter.

Und dann folgt die “Renate Künast Frage”: Warum nicht in die Beine? Auch hier geben die Videosequenzen ein paar Beispiele. Eins ist festzustellen, versuchen wird es ein Polizist immer, im Einsatz und in der Bewegung kann dieses sehr schwierig sein. Hinzu kommt noch ein ganz anderer Aspekt. Die Bewegung des Angreifers wird keinesfalls durch den Treffer unterbrochen, oftmals bewegt er sich immer weiter. Auch hierfür gibt es zahlreiche Beispiele und Aufnahmen.

Es geht weiter im Text mit einem Zitat des Polizeiwissenschaftlers Thomas Feltes.

:: „Immer wenn jemand zu Tode kommt, ist ein Fehler gemacht worden“ ::

Immer? In Hinblick auf Geiselnahmen, aktive Bedrohung eines Opfers mittels Schusswaffe oder bei einem erkannten Selbstmordattentäter erscheint mir dieses “Immer” als sehr fragwürdig. Jedoch will ich hier keine Diskussion über den “Finalen Rettungsschuss” eröffnen.

Weiter im Text:

:: Der ungeübte Umgang mit psychisch Kranken ist wohl das größte Problem. Etwa die Hälfte der Opfer zwischen 2009 und 2016 gehört dieser Gruppe an. Oft fehlt es Polizisten an Wissen, wie Kranke auf Stressmomente reagieren und wie solche Situationen zu entschärfen sind. Bis auf wenige Ausnahmen werden Ermittlungsverfahren gegen die Schützen bald eingestellt. Gerichtsverfahren gegen Polizisten sind selten, zu Verurteilungen kommt es so gut wie nie. ::

Es ist korrekt, dass da auf der Straße kein Psychiater bzw. Therapeut steht. Sondern ein Polizist, der eine Gefahr abzuwehren hat. Diese Gefahr geht von dem “Kranken” aus. Aber eine Nachfrage bei entsprechenden Fachpersonen könnte ergeben, dass der Polizist in der akuten Lage relativ chancenlos ist. Es wird seitens der Autoren und von Herrn Feltes gefordert, Abstand zu halten und den “Kranken” nicht unter Druck zu setzen.

Immer wieder erfrischend, wenn sich Menschen unterhalten, die niemals in solchen Situationen waren.

1. Stellt die Person oftmals nicht nur eine Gefahr für sich selbst da, sondern auch für Unbeteiligte. Sicher könnten die Polizisten den Besitzer des Messers, der zuvor ein paar Leute bedroht hat, einfach gehen lassen. Ich möchte mich dann aber nicht mit den Menschen auseinandersetzen, die er/sie dann in der nächsten Strasse angegriffen hat.

2. Keinen Druck aufzubauen erweist sich ebenfalls als nahezu unmöglich. Der “Kranke” weiß nämlich sehr wohl, wer da kreisförmig vor ihm steht. Spätestens wenn die Person damit droht sich selbst zu verletzen, gar einen Suizid begehen will, wird es richtig heftig. Der Polizist kann ab jetzt nur noch falsch handeln – geht er nicht auf die Person zu, ist er der “Böse” – geht er drauf zu, kommt es unter Umständen zum Schusswaffengebrauch. Genau dieses ist in Berlin im Neptunbrunnen passiert.

Egal, ob der Täter/Kranke/Verwirrte sich mit einem Messer, Axt, Schwert oder Armbrust bewaffnet hat. Nebenbei halte ich auch einen “Selbstmordattentäter” für einen Psychopathen, dies aber nur am Rande.

Bin ich zu befangen oder wirken die letzten beiden Sätze im Artikel “süffisant”? Vielleicht wird nichts verurteilt, weil es nichts zu verurteilen gibt? Bereits beim Lesen schloss ich mit mir selbst eine Wette ab. Jetzt kommt garantiert gleich der “Schönfließ” – Fall in Brandenburg. Ein tatsächlich sehr dubioser Sachverhalt. Jedoch weniger unter dem Gesichtspunkt des “Schützen”, sondern bezüglich der Ermittlungsarbeit des LKA Brandenburg. Doch hierzu gibt es Stillschweigen zu bewahren.

:: Grigorij Suscenko wird in den kurzen Pressemeldungen nach seinem Tod mit nur einem Attribut beschrieben: als Person, die „aufgrund diverser Konflikte mit Behörden bekannt war“. Doch das Bild ist vielschichtiger und gibt Hinweise darauf, wie es zu seiner Erschießung kommen konnte. ::

Erschießung? Warum nicht “standrechtlich”? Auf den Mann wurden Schüsse ohne Tötungsabsicht abgegeben. Eine “Erschießung” ist für mich immer noch etwas ganz anderes. Es ist mit Sicherheit auch sehr interessant, wie der Mann in diese Ausnahmelage gekommen ist, aber leider vollkommen irrelevant für die Gründe der Schußabgabe.

An dieser Stelle ist noch etwas zu erwähnen. Der Polizist entscheidet und handelt innerhalb von Sekundenbruchteilen. Alle anderen Betrachtungen und Analysen finden über Jahre hinweg statt. Am Ende sind immer alle schlau, dabei hatten sie Jahre im Vorfeld Zeit, sich um den “Verwirrten” zu kümmern.

Völlig korrekt stellt Hr. Feltes im Interview fest, dass immer mehr psychisch Kranke da draussen herum laufen. An dieser Stelle hätte der Artikel anders aufgezogen werden können. Die Gefahrenlage für Polizisten und Feuerwehrleute wird immer höher.

Die Autoren stellen fest, dass es sich bei den durch die Schüsse getroffenen Personen häufig um psychisch Kranken handelt, weniger um mit Schusswaffen ausgerüstete Täter. Für mich ist das absolut nachvollziehbar. In solchen Fällen handelt es sich nämlich um hoch brisante ad hoc – Lagen. Bei den mit Schußwaffen bewaffneten Tätern verhält es sich im Regelfall anders.

  1. Option: Der Täter ist bekannt für seine Gewalttätigkeit, dann können sich die Polizisten auf die Festnahme entsprechend vorbereiten. Sie werden eine Situation nutzen, in der ein Schusswaffengebrauch vermieden werden kann.
  2. Option: Der Täter wird im Vorfeld zur Tat beobachtet (MEK/SEK). Auch hier können passende Vorbereitungen getroffen werden.
  3. Option: Der Täter ist mitten in der Tatbegehung. Auch hier können oftmals Möglichkeiten ergriffen werden, die einen Schusswaffengebrauch unnötig machen.

Bei diesen Optionen gibt es eine Schwierigkeit. Es muss ein konsequenter körperlicher Zugriff stattfinden. Dieser sieht für Außenstehende im Regelfall nicht schön aus und kann auch zu erheblichen Verletzungen führen. Nehmen wir zum Beispiel eine Fahrzeugkontrolle, bei der ein potentiell bewaffneter Täter erwartet wird. Tür auf, Hebel ansetzen, zu Boden bringen, fixieren. Im Gegenzuge kann auch an das Fahrzeug herangetreten werden, ein Polizist sichert, der andere kontrolliert. Zieht der Täter eine Waffe, kommt es zum Schusswaffengebrauch.

Ähnlich verläuft es bei einer Festnahme auf der Strasse. Umboxen oder mit vorgehaltener Waffe heruntersprechen. Beides birgt Risiken.

Diese drei Optionen hat die “normale” Funkstreife im alltäglichen Dienst nicht. Die Beamten bewegen sich in einer schwer zu lösenden Extremlage. Wie diese für die Polizei ausgehen kann, zeigte sich beim Sachverhalt Rafik Y., in Berlin.

:: Die Tat ist schlimm genug, doch der Zeitpunkt verstärkt noch die Brisanz. Während Flüchtlinge in Deutschland Schutz suchen, spielt sich in Berlin ein blutiges Drama ab, in dem ein wegen Terror vorbestrafter Islamist, der einst Asyl bekommen hatte, die Hauptrolle einnimmt. Als sei der Iraker Rafik Y. der Fantasie eines Rassisten entsprungen, bedroht er am Donnerstag mit einem Messer mehrere Passanten und sticht einer Polizistin in den Hals. Hätte ihr Kollege nicht den Täter erschossen, wäre die Beamtin womöglich auch tot. Schockierend bleibt allemal, was sich in Spandau abgespielt hat. Sind also die in Teilen der Bevölkerung rumorenden Ängste berechtigt, die Bundesrepublik hole sich mit Flüchtlingen auch Terroristen und andere Kriminelle ins Haus? ::

Quelle: Tagesspiegel, 18.09.2015, F. Jansen

So kann es auch laufen. Die Funkstreifenbesatzung wusste nicht, wen sie da vor sich hat. Was sie aber wusste: Wir müssen handeln, der hat schon andere angegriffen! Die Presse wies intensiv darauf hin, dass es sich bei Rafik Y. weniger um einen Islamisten handelte, als mehr um einen psychisch erkrankten Mann.

Ich formuliere es mal sehr provokant! Die geringe Zahl der Schusswaffengebräuche verwundert mich. Bei allen “Riots” der letzten Jahrzehnte, für mich sind die Randalenächte nichts anderes, hat nicht einmal ein Polizist geschossen, obwohl mehrfach die Voraussetzungen eindeutig vorlagen. Mehrfach kam es zu Auseinandersetzungen mit Clans, in denen es ein Wunder war, das kein Schuss gefallen ist.

Wenn beispielsweise eine Meute von Linksextremisten mit Signalfackeln ein mit zwei Beamten besetztes Fahrzeug in Brand steckt und sie dann mittels Steinwürfen aam Aussteigen hindern will, ist das ein Grund zum Schiessen.

Polizisten, die von einer Übermacht von Straftätern, die einem kriminellen Clan zuzuordnen sind, aus einem Fahrzeug gezerrt werden, in  der nachfolgenden “Schlägerei”  damit  rechnen müssen entwaffnet zu werden und sich dann mit den eigenen Waffen bedroht sehen, haben ein eklatantes Problem. Notwehr!

Ähnlich ergeht es Ermittlern, wenn bewaffnete Täter beschliessen, nach einem Tankstellenüberfall in der Wohnung des Geschädigten aufzutauchen, um sich die Überwachungsvideos abzuholen. Dort aber feststellen, dass die Kripo gerade dabei ist eine Zeugenvernehmung durchzuführen.

Es wird sehr wenig geschossen! Und dies liegt nicht an den Tätern, sondern an der Besonnenheit Deutscher Polizisten. Reisserisch werden 269 Fälle seit 1990 genannt. Ich halte es für zynisch, wenn hier an dieser Stelle eine konkrete Gegenrechnung aufgemacht werden würde. Denn den abgegebenen Schüssen stehen unzählige Straftaten gegenüber, bei denen die Täter Schusswaffen, Messer, Armbrüste, Totschläger, Schwerter usw. einsetzten. Verfolgt man die Entwicklung der Gewaltbereitschaft, wird sich zeigen, wo die Reise hingeht. Der Artikel in der TAZ bestätigt mich in meinem Fazit am Ende meines Buchs: Eine Gesellschaft ohne Konsequenzen. Wasch mich, aber mach mich nicht nass!