15 Mai 2017

Tödliche Polizeischüsse

Lesedauer 7 Minuten

:: Gut geschulte Beamte könnten womöglich so manches Leben retten. Doch oft werden Polizisten in Alltagseinsätzen überrascht. Sie handeln unangemessen, bis schlussendlich ein Schusswaffeneinsatz unausweichlich scheint. Weil es nur selten unabhängige Zeugen gibt, lässt sich ein Fehlverhalten im Nachhinein nur schwer feststellen. Fast immer können sich Polizisten erfolgreich auf Notwehr berufen. Doch es gibt auch Fälle, in denen Unbewaffnete oder Flüchtende durch Polizeischüsse ums Leben kommen. Selbst dann sind die Ermittlungen schwierig. Kaum ein Beamter muss sich vor Gericht verantworten oder wird gar verurteilt. Mancher aber bezahlt seinen Einsatz mit einem bleibenden Trauma und kehrt nie wieder in seinen Dienst zurück – auch das gehört zur Geschichte tödlicher Polizeischüsse. ::

Quelle: Tödliche Polizeischüsse TAZ,

Ein Artikel, der einem den Atem stocken läßt. Nicht aus Empörung über die Polizei, sondern aus Wut. Der Einstieg erfolgt über den Berliner Fall am Neptun Brunnen und geht weiter mit den Geschehnissen 2015 in Memmingen. Beschrieben wird der Fall des 48 jährigen Suscenko, der von einem Polizisten in Notwehr erschossen wurde. Unterschwellig wird die Notwehrsituation in jeder Zeile bezweifelt. Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und Gerichtsmedizin mutieren zu zweifelhaften Ermittlungsinstanzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Herr Suscenko mehrere Messer in seinen Rucksack packte, weil er damit rechnete von der Polizei festgenommen zu werden. Messer werden durchweg im Artikel als harmlos bewertet. Wie gefährlich ein Messerangriff tatsächlich ist, kann man sich hier ansehen.

Auch wird die Frage gestellt, warum denn die Polizisten nicht deutlich mehr Abstand zur Person gehalten haben.  Gar ein gewisser Handlungsdrang wird ihnen unterstellt, denn das hätten sie fälschlich so beigebracht bekommen. Aber immerhin zitieren die Autoren den ermittelnden Staatsanwalt:

:: Der Staatsanwalt sagt, Suscenko sei „mit kräftigen Schritten“ und nach vorne gebeugt auf den Polizisten zugegangen. Die Hand, in der er das Messer hielt, sei „wie eine Lanze nach vorn gestreckt“ gewesen, sodass der Abstand zwischen Klinge und Brustkorb des Beamten nur noch 60 Zentimeter betragen habe. ::

Auch wird erwähnt, dass die Gerichtsmedizin die Benutzung von Pfefferspray bestätigte. Offensichtlich war die Distanz am Ende sehr kurz. Schließlich waren es nur noch 60 cm und der Täter hatte immer noch ein Messer in der Hand. Warum? Mit Sicherheit nicht, um es einfach mal zu zeigen.

Nun kommt die mehrfach zwischen den Zeilen formulierte Frage: Wie kann es sein, dass sechs Polizisten nicht in der Lage sind einen Messerangreifer zu überwältigen? Das Video gibt darauf einige Antworten. Zynisch könnte ich feststellen: Weil es sich nicht um einen Hollywoodfilm handelt, sondern um das echte Leben und einen realen Kampf. Da steht nicht ein Journalist in einem Dojo mit Judo – Anzug und wehrt den konstruierten Angriff mit einem Gummimessser ab, sondern ein aggressiver entschlossener Straftäter.

Und dann folgt die “Renate Künast Frage”: Warum nicht in die Beine? Auch hier geben die Videosequenzen ein paar Beispiele. Eins ist festzustellen, versuchen wird es ein Polizist immer, im Einsatz und in der Bewegung kann dieses sehr schwierig sein. Hinzu kommt noch ein ganz anderer Aspekt. Die Bewegung des Angreifers wird keinesfalls durch den Treffer unterbrochen, oftmals bewegt er sich immer weiter. Auch hierfür gibt es zahlreiche Beispiele und Aufnahmen.

Es geht weiter im Text mit einem Zitat des Polizeiwissenschaftlers Thomas Feltes.

:: „Immer wenn jemand zu Tode kommt, ist ein Fehler gemacht worden“ ::

Immer? In Hinblick auf Geiselnahmen, aktive Bedrohung eines Opfers mittels Schusswaffe oder bei einem erkannten Selbstmordattentäter erscheint mir dieses “Immer” als sehr fragwürdig. Jedoch will ich hier keine Diskussion über den “Finalen Rettungsschuss” eröffnen.

Weiter im Text:

:: Der ungeübte Umgang mit psychisch Kranken ist wohl das größte Problem. Etwa die Hälfte der Opfer zwischen 2009 und 2016 gehört dieser Gruppe an. Oft fehlt es Polizisten an Wissen, wie Kranke auf Stressmomente reagieren und wie solche Situationen zu entschärfen sind. Bis auf wenige Ausnahmen werden Ermittlungsverfahren gegen die Schützen bald eingestellt. Gerichtsverfahren gegen Polizisten sind selten, zu Verurteilungen kommt es so gut wie nie. ::

Es ist korrekt, dass da auf der Straße kein Psychiater bzw. Therapeut steht. Sondern ein Polizist, der eine Gefahr abzuwehren hat. Diese Gefahr geht von dem “Kranken” aus. Aber eine Nachfrage bei entsprechenden Fachpersonen könnte ergeben, dass der Polizist in der akuten Lage relativ chancenlos ist. Es wird seitens der Autoren und von Herrn Feltes gefordert, Abstand zu halten und den “Kranken” nicht unter Druck zu setzen.

Immer wieder erfrischend, wenn sich Menschen unterhalten, die niemals in solchen Situationen waren.

1. Stellt die Person oftmals nicht nur eine Gefahr für sich selbst da, sondern auch für Unbeteiligte. Sicher könnten die Polizisten den Besitzer des Messers, der zuvor ein paar Leute bedroht hat, einfach gehen lassen. Ich möchte mich dann aber nicht mit den Menschen auseinandersetzen, die er/sie dann in der nächsten Strasse angegriffen hat.

2. Keinen Druck aufzubauen erweist sich ebenfalls als nahezu unmöglich. Der “Kranke” weiß nämlich sehr wohl, wer da kreisförmig vor ihm steht. Spätestens wenn die Person damit droht sich selbst zu verletzen, gar einen Suizid begehen will, wird es richtig heftig. Der Polizist kann ab jetzt nur noch falsch handeln – geht er nicht auf die Person zu, ist er der “Böse” – geht er drauf zu, kommt es unter Umständen zum Schusswaffengebrauch. Genau dieses ist in Berlin im Neptunbrunnen passiert.

Egal, ob der Täter/Kranke/Verwirrte sich mit einem Messer, Axt, Schwert oder Armbrust bewaffnet hat. Nebenbei halte ich auch einen “Selbstmordattentäter” für einen Psychopathen, dies aber nur am Rande.

Bin ich zu befangen oder wirken die letzten beiden Sätze im Artikel “süffisant”? Vielleicht wird nichts verurteilt, weil es nichts zu verurteilen gibt? Bereits beim Lesen schloss ich mit mir selbst eine Wette ab. Jetzt kommt garantiert gleich der “Schönfließ” – Fall in Brandenburg. Ein tatsächlich sehr dubioser Sachverhalt. Jedoch weniger unter dem Gesichtspunkt des “Schützen”, sondern bezüglich der Ermittlungsarbeit des LKA Brandenburg. Doch hierzu gibt es Stillschweigen zu bewahren.

:: Grigorij Suscenko wird in den kurzen Pressemeldungen nach seinem Tod mit nur einem Attribut beschrieben: als Person, die „aufgrund diverser Konflikte mit Behörden bekannt war“. Doch das Bild ist vielschichtiger und gibt Hinweise darauf, wie es zu seiner Erschießung kommen konnte. ::

Erschießung? Warum nicht “standrechtlich”? Auf den Mann wurden Schüsse ohne Tötungsabsicht abgegeben. Eine “Erschießung” ist für mich immer noch etwas ganz anderes. Es ist mit Sicherheit auch sehr interessant, wie der Mann in diese Ausnahmelage gekommen ist, aber leider vollkommen irrelevant für die Gründe der Schußabgabe.

An dieser Stelle ist noch etwas zu erwähnen. Der Polizist entscheidet und handelt innerhalb von Sekundenbruchteilen. Alle anderen Betrachtungen und Analysen finden über Jahre hinweg statt. Am Ende sind immer alle schlau, dabei hatten sie Jahre im Vorfeld Zeit, sich um den “Verwirrten” zu kümmern.

Völlig korrekt stellt Hr. Feltes im Interview fest, dass immer mehr psychisch Kranke da draussen herum laufen. An dieser Stelle hätte der Artikel anders aufgezogen werden können. Die Gefahrenlage für Polizisten und Feuerwehrleute wird immer höher.

Die Autoren stellen fest, dass es sich bei den durch die Schüsse getroffenen Personen häufig um psychisch Kranken handelt, weniger um mit Schusswaffen ausgerüstete Täter. Für mich ist das absolut nachvollziehbar. In solchen Fällen handelt es sich nämlich um hoch brisante ad hoc – Lagen. Bei den mit Schußwaffen bewaffneten Tätern verhält es sich im Regelfall anders.

  1. Option: Der Täter ist bekannt für seine Gewalttätigkeit, dann können sich die Polizisten auf die Festnahme entsprechend vorbereiten. Sie werden eine Situation nutzen, in der ein Schusswaffengebrauch vermieden werden kann.
  2. Option: Der Täter wird im Vorfeld zur Tat beobachtet (MEK/SEK). Auch hier können passende Vorbereitungen getroffen werden.
  3. Option: Der Täter ist mitten in der Tatbegehung. Auch hier können oftmals Möglichkeiten ergriffen werden, die einen Schusswaffengebrauch unnötig machen.

Bei diesen Optionen gibt es eine Schwierigkeit. Es muss ein konsequenter körperlicher Zugriff stattfinden. Dieser sieht für Außenstehende im Regelfall nicht schön aus und kann auch zu erheblichen Verletzungen führen. Nehmen wir zum Beispiel eine Fahrzeugkontrolle, bei der ein potentiell bewaffneter Täter erwartet wird. Tür auf, Hebel ansetzen, zu Boden bringen, fixieren. Im Gegenzuge kann auch an das Fahrzeug herangetreten werden, ein Polizist sichert, der andere kontrolliert. Zieht der Täter eine Waffe, kommt es zum Schusswaffengebrauch.

Ähnlich verläuft es bei einer Festnahme auf der Strasse. Umboxen oder mit vorgehaltener Waffe heruntersprechen. Beides birgt Risiken.

Diese drei Optionen hat die “normale” Funkstreife im alltäglichen Dienst nicht. Die Beamten bewegen sich in einer schwer zu lösenden Extremlage. Wie diese für die Polizei ausgehen kann, zeigte sich beim Sachverhalt Rafik Y., in Berlin.

:: Die Tat ist schlimm genug, doch der Zeitpunkt verstärkt noch die Brisanz. Während Flüchtlinge in Deutschland Schutz suchen, spielt sich in Berlin ein blutiges Drama ab, in dem ein wegen Terror vorbestrafter Islamist, der einst Asyl bekommen hatte, die Hauptrolle einnimmt. Als sei der Iraker Rafik Y. der Fantasie eines Rassisten entsprungen, bedroht er am Donnerstag mit einem Messer mehrere Passanten und sticht einer Polizistin in den Hals. Hätte ihr Kollege nicht den Täter erschossen, wäre die Beamtin womöglich auch tot. Schockierend bleibt allemal, was sich in Spandau abgespielt hat. Sind also die in Teilen der Bevölkerung rumorenden Ängste berechtigt, die Bundesrepublik hole sich mit Flüchtlingen auch Terroristen und andere Kriminelle ins Haus? ::

Quelle: Tagesspiegel, 18.09.2015, F. Jansen

So kann es auch laufen. Die Funkstreifenbesatzung wusste nicht, wen sie da vor sich hat. Was sie aber wusste: Wir müssen handeln, der hat schon andere angegriffen! Die Presse wies intensiv darauf hin, dass es sich bei Rafik Y. weniger um einen Islamisten handelte, als mehr um einen psychisch erkrankten Mann.

Ich formuliere es mal sehr provokant! Die geringe Zahl der Schusswaffengebräuche verwundert mich. Bei allen “Riots” der letzten Jahrzehnte, für mich sind die Randalenächte nichts anderes, hat nicht einmal ein Polizist geschossen, obwohl mehrfach die Voraussetzungen eindeutig vorlagen. Mehrfach kam es zu Auseinandersetzungen mit Clans, in denen es ein Wunder war, das kein Schuss gefallen ist.

Wenn beispielsweise eine Meute von Linksextremisten mit Signalfackeln ein mit zwei Beamten besetztes Fahrzeug in Brand steckt und sie dann mittels Steinwürfen aam Aussteigen hindern will, ist das ein Grund zum Schiessen.

Polizisten, die von einer Übermacht von Straftätern, die einem kriminellen Clan zuzuordnen sind, aus einem Fahrzeug gezerrt werden, in  der nachfolgenden “Schlägerei”  damit  rechnen müssen entwaffnet zu werden und sich dann mit den eigenen Waffen bedroht sehen, haben ein eklatantes Problem. Notwehr!

Ähnlich ergeht es Ermittlern, wenn bewaffnete Täter beschliessen, nach einem Tankstellenüberfall in der Wohnung des Geschädigten aufzutauchen, um sich die Überwachungsvideos abzuholen. Dort aber feststellen, dass die Kripo gerade dabei ist eine Zeugenvernehmung durchzuführen.

Es wird sehr wenig geschossen! Und dies liegt nicht an den Tätern, sondern an der Besonnenheit Deutscher Polizisten. Reisserisch werden 269 Fälle seit 1990 genannt. Ich halte es für zynisch, wenn hier an dieser Stelle eine konkrete Gegenrechnung aufgemacht werden würde. Denn den abgegebenen Schüssen stehen unzählige Straftaten gegenüber, bei denen die Täter Schusswaffen, Messer, Armbrüste, Totschläger, Schwerter usw. einsetzten. Verfolgt man die Entwicklung der Gewaltbereitschaft, wird sich zeigen, wo die Reise hingeht. Der Artikel in der TAZ bestätigt mich in meinem Fazit am Ende meines Buchs: Eine Gesellschaft ohne Konsequenzen. Wasch mich, aber mach mich nicht nass!


Copyright 2021. All rights reserved.

Verfasst 15. Mai 2017 von Troelle in category "Uncategorized

1 COMMENTS :

  1. By Arne Wabnitz on

    Die sogenannten und höchstwahrscheinlichen Polizeiwissenschaftler sind zusammen mit ebensolchen Rechtswissenschaftlern und Rechtspsychologen das Grundübel und die wahren Stolpersteine unserer Polizeiarbeit. Es hilft hier auch nicht weiter, dass Polizeivollzugsbeamte qua Zweigeteilte Laufbahn mit Mühe auf diese akademische Ebene gezurrt werden. Am Ende ihrer Ausbildung werden sie feststellen müssen, dass die Realitäten vor Ort nicht an dem rechtstheoretischen Idealbild gemessen werden. Verfolgen sie dieses Idealbild weiter, werden sie ihre beruflichen Ziele nicht vor Ort- an ihrer Werkbank- erreichen sondern auch als Führungskräfte jämmerlich versagen. Verlassen sie diesen ihnen vermittelten Weg, erweisen sie sich als Polizisten, die ihre Arbeit bewältigen. Sie machen sich dann allerdings angreifbar. Bis hin zum Verlust ihres Berufes und ihrer öffentlichen Reputation. Währenddessen dürfen andere Berufsgruppen mit akademischem Abschluss ungestraft Psychopaten und Schizophrene auf die Bürger loslassen, die noch vor wenigen Jahren zusammen mit Berufskriminellen hinter Schloss und Riegel gesessen hätten.

    Antworten

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.