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Wenn ich mich recht zurückerinnere, ist die Kennzeichnung von Polizisten seit ungefähr 25 Jahren ein Diskussionsthema. Allein die Begriffsfindung Kennzeichnungspflicht ist vergiftet. Wer will schon freiwillig gekennzeichnet werden? Pflichten werden ebenfalls nicht zwingend mit positiven Emotionen verbunden. Es wird nicht vom Tragen eines Namensschilds, einer Indentifizierungsnummer oder Unterscheidungszeichen gesprochen. Ich finde, solche Begriffe machen den Einstieg in eine Diskussion unnötig schwierig.
Viele Fragen stehen dabei im Raum. Von wem wird die Kennzeichnung gefordert? Worin besteht die Motivation nach der Forderung? Immerhin war es den Menschen jahrzehntelang egal. Festzustellen ist dabei, dass das Thema immer mal wieder verschwindet und dann wieder vehement diskutiert wird. Dieses Mal ging der Diskussion eine Debatte über Polizeigewalt und eine recht fragwürdige Studie darüber voraus.
Wer beteiligt sich am Thema? Einerseits die Polizeigewerkschaften, Personalvertretungen, aktuell stark die Mitglieder der GRÜNEN in der Polizei, einige Interessierte und wenn ich die Account – Beschreibungen in den Social Media richtig interpretiere, viele sich selbst als Radikal bezeichnende Personen. In der breiten Bevölkerung scheint das Thema nicht nachzuhallen.
Polizisten, die sich gegen eine Kennzeichnung verwehren, argumentieren u.a. mit der Gefährdung ihrer Person. Zu der kann es in zweierlei Art kommen. Straftäter könnten den Namen nutzen, um sie zu bedrängen, und Radikale könnten ständige Anzeigen zum taktischen Mittel machen. Zum ersten Teil muss man eingestehen, dass diese Gefahr spätestens in einer Gerichtsverhandlung bei der Nennung eines Zeugen oder Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt ohnehin gegeben ist. Der zweite Teil ist nicht von der Hand zu weisen. Insbesondere, weil sich die Szene hierzu bereits geäußert hat. Sie haben mitbekommen, dass eine Anzeige beispielsweise eine Beförderung verzögern kann oder wenigstens Scherereien nach sich zieht. Ich verzichte auf eine Quellenangabe. Aber Interessierte können dies mit wenigen Klicks in einschlägigen Foren nachlesen. Aus der Sicht eines Radikalen ist dies eine durchaus zulässige taktische Maßnahme. Ein zweites Argument ergibt sich aus einer insbesondere in radikalen Kreisen geborenen Grundhaltung, dass eine signifikante Mehrheit der Einsatzbeamten mit unzulässiger Gewalt agieren. Daraus leiten die Polizeivertretungen einen Generalverdacht ab, der sich in der Kennzeichnungsforderung manifestiert.
Bei der Gewalt, ausgehend von Polizisten, stehen viele Behauptungen in Raum, bei denen beidseitig keine brauchbare Beweislage vorgebracht werden kann. Ausgerechnet Personen nach einer Widerstandshandlung zu Polizeigewalt zu fragen ist ein netter Kampagnenansatz, aber recht durchsichtig. Wer gegen eine polizeiliche Maßnahme Widerstand leistet, muss mit der Anwendung, einer juristisch «unmittelbarer Zwang» genannten Gewalt, rechnen und kassiert eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. War die ursächliche Anordnung rechtswidrig, ist im Nachgang der geleistete Widerstand gerechtfertigt. Kaum ein Straftäter lässt sich verständlicherweise freiwillig ohne Gegenwehr festnehmen. Auch hier wird es zu Gewalt kommen. Deshalb gehen viel Gegenanzeigen ins Leere. Es mag nicht fair klingen, aber die Gewaltanwendung zum Durchsetzen einer Polizeimaßnahme ist zulässig.
Die Intensität muss verhältnismäßig, notwendig und geeignet gewesen sein. Nebenbei kann auch die einfache Ohrfeige zur Unterbrechung einer öffentlichen Beleidigungstirade durchaus zulässig sein. Gleiches gilt für einen Faustschlag, wenn ein aufgebrachter Bürger sein Geschlechtsteil präsentieren will.
Zurück zur Kennzeichnung. Wem nützt sie? Der Polizist ist in einer Standardkonfrontation verpflichtet, dem Betroffenen einer Maßnahme, seine Dienstnummer zu nennen. Funkwagenbesatzungen haben damit in der Regel kein Problem. Bei der Festnahme eines Straftäters schreibt der festnehmende Beamte einen Festnahmebericht. Über den ist er jederzeit zu identifizieren. Bis in die Zelle im Polizeigewahrsam gibt es eine Kette von Verantwortlichen. Kritisch wird es meistens erst bei Demonstrationseinsätzen. Aber auch dort nur in besonderen Fällen. Wird einer festgenommen, notiert der für Vorführung verantwortliche Beamte den Namen des Festnehmenden. Was bleibt? Zum Beispiel die vorrückende Einsatzgruppe, welche entweder Demonstranten zurückdrängen oder erkannte Straftäter aus der Demo entfernen soll. Weiterhin diejenigen, welche die undankbare Aufgabe haben, entweder Sitzblockaden zu entfernen oder besetzte Häuser zu erstürmen.
Meiner persönlichen zweiseitigen Erfahrung nach, hat man als Demonstrant in solchen Situationen andere Sachen im Kopf, als sich Zahlenkombinationen zu merken. Außerdem haben Sitzblockaden den Sinn, für die Polizei – die Staatsmacht – unschöne politisch verwertbare Bilder zu produzieren. Großes Geschrei gehört dazu. Der Kampf zwischen Besetzern und der Polizei dauert nun auch schon knappe vier Jahrzehnte an. Dazu muss man nichts mehr sagen oder schreiben. Was eine Kennzeichnung bei diesen Auseinandersetzungen bringen soll, habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei Demonstrationen und den nachfolgenden Riots, habe ich eine klare Einstellung. Jedem ist bei solchen Anlässen klar: Die Demo ist vorbei, in den nächsten Minuten knallt es hier. Wenn ich bleibe, ist das eine Entscheidung, die Risiken mit sich bringt. Bekomme ich etwas ab – dann ist das so! Das sind die erwartbaren Folgen eines Straßenkampfes. Ich kann schlecht erwarten, dass sich die «Bullen» wie Kegel abwerfen lassen.
Wenn ich etwas gegen Polizeimaßnahmen, wie eine Räumung oder Beseitigung einer Blockade vorbringen will, sind meine Ansprechpartner Politiker, Senatoren und Einsatzleiter. Ich erinnere dabei an den alten «Hamburger Kessel», der sich als rechtswidrig erwies. Den kann ich aber nicht dem einzelnen Einsatzbeamten vorwerfen, sondern muss mich andere Stellen wenden.
Das höchste Risiko mit von Polizisten ausgeübter Gewalt in Kontakt zu kommen, haben neben Demonstranten, klassische Straftäter. Und meiner Erfahrung nach, nehmen die zu 90 % dies stillschweigend hin. Schon deshalb, weil sich das bei der Gerichtsverhandlung nicht gut macht. Aber wie beschrieben, lässt sich der Name der Polizisten aus der Akte entnehmen. So what? Der normale Bürger mit seiner Beschwerde bekommt die geforderte Dienstnummer und kann damit seine Beschwerde adressieren.
Eins möchte ich noch anfügen. Geschlossene Einsätze, die im Zusammenhang mit Riots stattfinden, sind meiner Meinung nach keine polizeilichen Einsätze im klassischen Sinne. Die letzte Eskalationsstufe beim G20 oder vor vielen Jahren in Berlin der Einsatz Mainzer Straße, haben Bürgerkriegscharakter wie einst in Belfast. International würden hier paramilitärische Einheiten zum Einsatz kommen. Man sollte nicht vergessen, dass beispielsweise Molotow Cocktails von Partisanen zur Bekämpfung von Panzern entwickelt wurden. Da handelt nicht mehr der einzelne Beamte, sondern eine Kampfeinheit. Ein individuelles Handeln kann ich da nicht mehr erkennen.
Nehme ich die Perspektive der Radikalen ein, kann ich das Anliegen durchaus nachvollziehen. Bei allen anderen würde mich interessieren, ob sie ihr Wissen über brutale Festnahmen auf der Straße nach Straftaten oder Widerstandshandlungen, vom Hören – Sagen her kennen, oder selbst Zeuge waren. Denkbar sind natürlich auch Beschwerden, bei denen die Dienstnummer nicht übergeben wurde. Das Polizeigeschäft ist oftmals merkwürdig. Keiner der mit der Polizei in Konflikt gerät, ist darüber sonderlich glücklich und zieht selten seinen eigenen Beitrag in die Überlegungen mit ein. Aber grundsätzlich muss man auch einräumen, dass es ziemlich egal ist, weil der Name des einschreitenden Beamten ohnehin ermittelbar ist. Für mich ist die Diskussion recht sinnlos. Von den GRÜNEN in der Polizei würde ich gern mal wissen, wo die eigentlich hin wollen. Darum muss ich mich mal kümmern. Für Praktiker führen sie die Diskussion eigenartig und vor allem voller Misstrauen. Ich behaupte nicht, dass Polizisten bei Festnahmen mit Teebeuteln werfen. Ich erkenne auch die Gefahr, dass die Traumatisierung einiger Beamter, die sie sich bei Straßenkämpfen einhandelten, zu Impulskontrollverlusten führt, aber die Namen sind doch ohnehin nachvollziehbar.