Empörung vs. Gesetz
Insbesondere rechtsradikale Gruppen loten den Rechtsstaat bis an die letzte Grenze aus. Hierbei werden sie von rechtsgerichteten Juristen beraten und die Szene trifft sich zu Seminaren. Dies sollte man wissen, wenn man sich mit dieser Szene auseinandersetzt.
Oftmals wissen die bei Demonstrationen sehr genau Bescheid, welche Optionen der Einsatzleiter hat. So kommen dann bisweilen nach Außen hin schwer verständliche Entscheidungen zustande. Beispielsweise skandierten sie früher “Ruhm und Ehre der Waffen SS”. Das ist verboten und führt zur Auflösung der Demonstration. Hingegen ist der Ruf: “Ruhm und Ehre der Wehrmacht” nicht verboten. Das mag einem nicht gefallen und es ist im höchsten Maße frustrierend, aber die Gesetzeslage ist nun einmal so.
Ständig lassen sie sich neue Sachen einfallen und der Gesetzgeber rennt alledem hinterher. Bei dem aktuell zur Diskussion stehenden Wandbild in Cottbus verhält es sich ähnlich. Weder ist der Krebs, entlehnt aus dem Wappen, ein katalogisiertes verfassungsfeindliches Symbol, noch ist der verwendete Schriftzug rechtlich relevant. Jeder weiß, was gemeint ist, doch darauf kommt es nicht an. Unter dem Strich ist die Wandbemalung eventuell eine Sachbeschädigung. Aber nur dann, wenn der Besitzer der Wand einen Strafantrag stellt.
Nunmehr scheint der Einsatzleiter die Beamten, welche vor dem Wandbild posierten, zur Übermalung des Bildes aufgefordert zu haben. Dies stellt zum einen eine dienstliche Weisung dar, zum anderen folgt daraus ein polizeiliches Handeln. Jenes stellt einen Verwaltungsakt dar. Es stellt sich allerdings die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage. Ich kann maximal eine mögliche Gefahrenabwehr erkennen. Dazu müsste eine von dem Wandbild gegenwärtige Gefährdung für ein Rechtsgut ausgehen. Wie erwähnt, handelt es sich nicht um verfassungsfeindliche Symbole.
Die Gefahr könnte darin bestehen, dass sich dort eine Menschenmenge sammelt, die sich über das Bild empört. Davon stand nirgendwo etwas geschrieben. Wie auch immer die Gefahreneinschätzung des Einsatzleiters aussah, es bestand auf jeden Fall genug Zeit, den Besitzer der Mauer zu benachrichtigen oder eine Fachfirma herbeizuholen, die sach – und fachgerecht den Schriftzug entfernt. Polizeivollzugsbeamte als Maler ist ein eher ungewöhnliches Bild und auch nicht vorgesehen. Rein theoretisch gäbe es technische Einsatzgruppen, die in Notfällen bei entsprechenden Aufgaben, vorausgesetzt es besteht eine gegenwärtige Gefahr, bei der nicht zeitgerecht der eigentliche Verantwortliche herbeigeholt werden kann, die herangezogen werden könnten.
Gemäß der Presseberichterstattung hinterließen die Polizeibeamten, die laienhaft an der Wand Herumpinselten, ausgerechnet die Buchstaben, welche als einen Hinweis auf eine rechtsausgerichtete Gruppierung, hindeuten könnten. Ob nun nächtens erneut rechte Aktivisten an der Wand herumfummelten, weiß keiner genau. Wie auch immer, dienstlich können hierbei Verfehlungen eine Rolle spielen. Verstoß gegen dienstliche Anweisungen, Schädigung des Ansehens der Behörde, gehören dazu. Rein disziplinarrechtlich läuft das u.U. auf einen mündlichen Verweis hinaus. Alles wesentliche darüber, erfordert ein förmliches Klageverfahren, welches vermutlich scheitern würde.
Was bleibt? Eine Gruppe Polizisten, die mit einem Foto viel Staub aufgwirbelt haben. Nicht zuletzt deshalb, weil es in rechten Kreisen gehypt wurde. Dies ist den fotografierten Polizisten nicht vorzuwerfen, da sie darauf keinen Einfluss hatten. Ein Polizeiführer, der meiner Auffassung nach, äußerst unklug gehandelt hat. Ich vermute, dies geschah unter massiven politischen Druck. Was die Polizisten geritten hat, sich weder der Anweisung zu widersetzen, noch den Auftrag eventuell merkwürdig umzusetzen, kann ich nicht ermessen. Wie hätte ich gehandelt? Auf jeden Fall hätte ich einen Widerspruch formuliert und mir diesen unterschreiben lassen. Wäre ich zur Tat geschritten, hätte ich das Ergebnis in einzelnen Arbeitsschritten detailliert dokumentiert. Wer weiß? Vielleicht haben sie all das getan.
Mehrere Sachen finde ich bei der Story faszinierend. Da wäre diese immer wieder aufkommende exhibitionistische Ader, solche Bilder zu erstellen und sie dann auch noch in die Welt hinaus zu blasen. Dann ist da noch der Druck der Presse, welcher sich stets in einen politischen Druck verwandelt, der dann zu äußerst unüblichen Reaktionen in der Polizeiführung führt.
Mir liegt es fern, irgendwelche Cottbusser Polizeieinheiten zu verteidigen. Keine Ahnung, wie es bei denen intern zugeht. Aber eins ist klar, fundiertes rechtliches Handeln und eine empörte Presse bzw. Bevölkerung, kann nicht das Maß der Dinge sein. Doch genau darauf läuft es immer häufiger hinaus. Damit kann der Radikale wunderbar agieren. Dies ist ein klares Zeichen für eine Polizeiführung, die politisch den gerade installierten Machtinhabern zu arbeitet, damit der Innenminister oder Senator gut da steht. Das könnte in Hinblick auf steigende Werte der AfD bitterböse enden.