Einzelfall, Einzeltäter

Was wäre die deutsche Sprache ohne den Donaudampfschifffahrtskapitän? Ein Ungetüm, welches schon für viel Spaß sorgte. An einem weit zurückliegenden Morgen legte in einer deutschen Amtsstube eine Frau oder Mann die Morgenzeitung zusammen, trank einen Kaffee und waltete des Amtes. Die Tagesaufgabe bestand im Entwurf einer Verwaltungsvorschrift oder etwas ähnlichen. Sie oder er dachte kurz nach und tippte: “Hier gilt es den einzelnen Fall zu betrachten.” Vielleicht war die Zeile zu kurz. Möglicherweise sah der Absatz nicht gut aus. Keiner kann das im Nachhinein klären. Fest steht, dass aus dem einzelnen Fall, der Einzelfall wurde. Seither dümpelt er im Verwaltungsrecht herum. Dann wandelten sich die Zeiten. Eine weitere Frau oder Mann, vermutlich mit einer juristischen Ausbildung, beteiligte sich an einer Diskussion über eine in der Öffentlichkeit präsente Straftat und sprach davon, dass es sich wohl kaum um einen Einzelfall handle. Wahrscheinlicher war es die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einer PR Agentur. Dann wäre das Ziel eventuell die gezielte Manipulation gewesen, in dem aus dem Singular der Plural, die Einzelfälle, im Sinne eines Zweifels, wurde. Denn sonst wären es simpel ein Fall oder wenn mehrere Straftaten betrachtet werden, die Fälle. Gehören die erkennbar zusammen, machen Ermittler daraus einen Sammelfall mit einem Täter oder einer Tätergruppe.
Ebenso gibt es zu Straftaten, eine/n Täter/in oder mehrere gemeinschaftlich, bisweilen auch unabhängig voneinander, aber dennoch organisiert, handelnde Täter/innen. Die/der Einzeltäter/in ist eine vollkommen redundante Formulierung. Der Täter, die Täterin genügt vollauf. In einem Fall ermitteln die Kriminalbeamten alle Umstände der Tat, bis sich eine Sachlage abzeichnet, die einen dringenden Tatverdacht zulasten eines oder mehrerer Täter ergibt. Nach unserem Strafrecht können Täter in unterschiedlicher Art und Weise rechtswidrig, tatbestandsmäßig und schuldhaft in Verbindung stehen. Hierzu gehört die Anstiftung zu einer konkreten Handlung. Ob nun das Aufhetzen innerhalb einer Gruppe (z.B. Amri), oder ausgehend von einer politischen Partei bzw. Boulevardzeitung (siehe Anschlag auf Dutschke), dazu gehört, kann diskutiert werden.
Doch wie auch immer diese ausgeht, es handelte ein/e Täter/in oder mehrere Täter/innen in einem oder mehreren Fällen. Möglich wäre noch der Mehrfachtäter, der nach und nach z.B. zwei oder Menschen ermordete. Die da in der Diskussion den Begriff Einzeltäter schmähen, wollen aus unterschiedlichen Richtungen auf etwas sehr Ähnliches hinaus. Die Mitglieder der AfD wollen aus geflüchteten Frauen, Männern und Kindern allesamt dubiose Personen formen. Linksseitig sollen alle Polizisten/innen dämonisiert werden. Geht es um Straftäter, die ein erkennbar rechtes Weltbild haben, soll eine Untätigkeit aller staatlichen Institutionen angeprangert werden.
Der Mörder von Walter Lübcke handelte dem Ermittlungsergebnis nach nicht alleine. Zwei weiteren Männern wird Beihilfe zum Mord vorgehalten, damit werden sie zu Mittätern und er ist der Haupttäter in einem konkreten Mordfall.
Psychologen, Soziologen, Analytiker werden sich Gedanken machen müssen, wo Parallelen in der Entwicklung der Persönlichkeitsstrukturen zwischen unterschiedlichen Tätern bestehen, die in einer oder mehreren extremen Handlungen mündeten. Alles auf eine Hetze zu schieben, wäre mir persönlich zu begrenzt. Denn die Hetze wurde weit verbreitet, aber nicht jeder nahm diese Entwicklung und schritt zur Tat. Sie ist ein Faktor von mehreren.
Gesprochen wird von rechten Netzwerken. Bei der Organisierten Kriminalität gibt es hier eine Parallele. Die Kriminelle Vereinigung ist gegeben, wenn sich die Täter/innen einer Gemeinschaft, im Idealfall ausgedrückt durch eine gemeinsame Namensgebung (Camorra, Mafia, Pink Panther, Zemun Clan) zugehörig fühlen und die Straftaten ähnlich einem Firmenziel begangen werden. Nun organisieren sich aber einige Täter, schließen sich temporär zu Gruppen zusammen, begünstigen sich gegenseitig, sehen sich aber nicht als Mitglied einer Organisation. Deshalb fand man den Begriff “Kriminelle Netzwerkstruktur von Banden”. Allerdings ist der nur für kriminologische Betrachtungen brauchbar, vor Gericht wird das bandenmäßige, zumeist auch gewerbsmäßige, Begehen, angeklagt. Für Ermittlungen ist es sinnvoll, die Netzwerkstrukturen zu erkennen und sich an ihnen zu orientieren, rein strafprozessual bringen sie gar nichts. Bei OK – Ermittlungen gibt es ein geflügeltes Wort: “Der kennt den ist nicht strafbar!”
Die rechtsorientierten Straftäter haben hier seit den 90ern eifrig bei denen auf der anderen Seite und bei den klassischen Kriminellen gelernt. Die Taktik der klandestinen losen Strukturen wurde in der linksextremistischen Szene erfunden und in Texten immer wieder zum Thema gemacht. Sie erschwert die Ermittlungen und verhindert eine Anklage wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Einzelne Straftaten angeklagter Täter/innen oder Kleingruppen, lassen sich verschmerzen. Mit diesem Lernprozess auf der rechten Seite ist die Gefahr stetig qualifizierter geworden. Was da nach und nach entstand, zeichnete sich zeitlich in etwa bei den Ermittlungen gegen die Rechtsrockgruppe “Die Landser” wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung ab.
Spätestens nach dem Lesen des Buchs von Schmidbauer: “Psychologie des Terrors: Warum junge Männer zu Attentätern werden”, bin ich selbst zur Auffassung gekommen, dass in dem Milieu, wo diese Personen heranwachsen viel tiefer geforscht werden muss und einiges an Veränderungen, insbesondere im Sozialen, herbeizuführen ist.
Wie gesagt, die missbräuchliche Benutzung der Begriffe Einzelfall und Einzeltäter als Spin – Wörter, ist meiner Beobachtung nach erstmals nicht bei einer Diskussion zufällig aufgetaucht, sondern gezielt und bewusst seitens der AfD – vermutlich beraten von einer PR Agentur – verwendet worden. Ich denke nicht, dass es eine gute Idee ist, auf diesen Zug aufzuspringen. Es sei denn, das alte Spiel wird gespielt: Propaganda gegen Propaganda. Ob das funktioniert?