Einzelfall oder auch Weisser Schimmel

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Jan Böhmermann hat wieder zugeschlagen. Und vorab möchte ich feststellen, völlig richtig, notwendig und wichtig. Worum ging es? Sieben Polizisten einer Frankfurter Wache gründeten eine WhatsApp-Gruppe unten schickten sich gegenseitig auf dem Messengerdienst Texte, Bilder, Memes, mit rechtsradikalen und sexuellen Botschaften zu. Teilweise sind diese, wenn sie öffentlich präsentiert werden, strafbar. Wer sie sich antun möchte, kann sie unter dem Link itiotentreff.chat nachlesen. Allerdings warne ich vor: Geschmacklos ist noch untertrieben. Das Thema wurde auf zwei Sendetermine der Satiresendung ZDF Magazin Royale aufgeteilt. Im ersten geht es “nur” um den Chat, im zweiten wird eine Querverbindung zur NSU, konkret zur NSU 2.1 hergestellt. Obwohl hierzu bereits eine Verurteilung stattfand, steht der Verdacht im Raum, dass irgendwie eine Verbindung zwischen den Beamten/innen der Polizeiwache und wenigstens dem ersten Bedrohungsschreiben besteht. Dazu will ich mich in keiner Art und Weise äußern. Hierzu sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anhängig und ich vertraue darauf, dass die Kriminalpolizei ihren Job macht.

Und dennoch möchte ich ein ABER aussprechen. Wie viele andere stellen Böhmermann und Redaktion mit den Begriffen Einzelfall und Einzeltäter süffisant in den Raum, dass diese Vorgänge lediglich die Spitze des Eisbergs seien. Mag sein … möglicherweise auch nicht. So einfach ist das alles nicht. Wie auch immer, mit den beiden genannten unsinnigen Begriffen, kommt man dabei nicht weiter.

Im Deutschen gibt es Plural und Singular. Der Täter, die Täterin (sing.), die Täter (plu.) – der Fall (sing.), die Fälle (plu.). Bei Einzelfall und Einzeltäter reitet der “Weiße Schimmel” durch die Gegend. Wer diese Begriffe verwendet, tut es rhetorisch und will zum Ausdruck bringen, dass es eben nicht um eine alleine handelnde Person geht. Nicht einmal eine konkrete Gruppe, von der ab drei Personen auszugehen ist, wird angesprochen, sondern gemeint ist eine unbegrenzte Anzahl von Personen, die unter einem gemeinsamen Merkmal zusammengefasst werden. Hier konkret der Berufsstand “Polizei”.

Angefangen haben damit die Rechtspopulisten, in dem sie sie bei ausländischen Tätern und Täterinnen anwandten, um zu suggerieren, dass sich gesetzeskonform verhaltene Flüchtlinge, Einwanderer, Asylanten die Ausnahme sind, während die Kriminellen die Regel darstellen. Bei Böhmermann läuft es darauf hinaus, dass der polizeiliche Standard rechts steht, es aber Ausnahmen gibt, die sich anders positionieren. Das Prinzip ist gleich und meiner Meinung nach gehen damit diejenigen, welche sich gegen den Rechtsruck in Deutschland stellen wollen, den Rhetorikern der anderen Seite auf den Leim bzw. arbeiten an den gesellschaftlichen Grundvoraussetzungen mit, die seitens der Rechten genutzt werden.

Mir drängt sich dabei stets ein Vergleich mit einem Datenverarbeitungsprogramm auf. Die verwaltete, digital erfasste Gesellschaft, wird je nach Interesse mit wenigen Suchkriterien abgefragt und die Ergebnisse in Gruppen zusammengefasst. Das Individuum und seine Betrachtung, ist irrelevant. Und genau da wollen die Strippenzieher von Rechtsaußen hin. Eine Bevölkerung, in der in den Köpfen die Gruppe das Denken bestimmt und die differenzierte Herangehensweise verkümmert.: die Polizei, die da oben, die Asylanten, die Flüchtlinge, die Ausländer, die Muslime, die Homosexuellen, usw.

Im konkreten Fall sind es zunächst einmal sieben Frauen und Männer. Sollten sie tatsächlich und nachweisbar Straftaten begangen haben, sind es sieben Straftäter/innen, die mindestens in einen Ermittlungsvorgang (Chatgruppe) involviert sind. Die Drohbriefe sind ein weiterer Ermittlungsvorgang bzw. Sachverhalt, zu dem der/die Urheber/in/innen zu ermitteln sind. Deshalb heißt es in einem “guten” Ermittlungsbericht:

Zum beschriebenen Sachverhalt wurden zu nachfolgenden Personen Ermittlungserkenntnisse erlangt, die einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestands i.S. xy StGB ergeben.

Ermittelt wird zunächst nicht gegen die Personen, sondern das Geschehen wird aufgeklärt, strafrechtlich eingeordnet und hierzu der Beitrag der jeweils handelnden Beteiligten ermittelt.

Gesellschaftlich ist die Funktion, hier Polizei, natürlich nicht irrelevant. Ob Frauen und Männer mit diesen charakterlichen Voraussetzungen und Persönlichkeitsstrukturen geeignet sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, erscheint mehr als fraglich. Ebenso darf hinterfragt werden, wie es sein kann, dass solche Personen nicht längst im Focus von Vorgesetzten/innen standen und diese es versäumten geeignet zu intervenierten. Oder konnten sie vielleicht gar nicht? Was mache ich mit Mitarbeitern/innen, bei denen ich eine verfassungsfeindliche Gesinnung erkenne? Gesinnung ist nicht gleich zwingend eine vorzuhaltende Handlung. Und dass nicht alle auf der Wache so unterwegs sind, ergibt sich aus den Texten selbst, da die Mitglieder immer mal wieder auf Kollegen/innen hinweisen, vor denen man sich in “Acht” nehmen müsse.

Beim vorliegenden Chat berührte mich noch etwas ganz anderes unangenehm. Nahezu alles, was da auftaucht, wurde nicht von den zur Rede stehenden Personen erstellt. Es ist eine Ansammlung von Widerlichkeiten, die im Internet kursieren. Etwas ganz anderes wären Bilder oder Texte, die von ihnen selbst erstellt wurden – z.B. im Zusammenhang mit Mobbing. Nein, sie sind anfällig für diese Machwerke und sie verfügen über keine inneren Grenzen, die sie Abstoß empfinden ließen. Einiges erscheint mir pubertär. “Ui, Ui, das ist total verboten, also teile ich es mal.” Das entspricht der Haltung von 13-Jährigen, die Genitalien an die Toilettenwand malen. Auch hier differenziere ich. Wer beispielsweise den Hitlergruß zeigt, einer scheint es getan zu haben, macht es entweder aus purer Überzeugung, oder aus eben dieser genannten pubertären Persönlichkeit heraus.

Diese Haltung ist in unserer Gesellschaft immer häufiger anzutreffen. “Wenn mir die GRÜNEN dieses oder jenes untersagen wollen, drehe ich die Heizung erst recht auf, rase mit 250 km/h über die Bahn oder packe mir 10 Kilogramm Fleisch auf den Grill.” Ähnlich bewerte ich all die debilen Aufkleber auf Fahrzeugen.

Will ich mich mit diesen Prozessen, Phänomenen, auseinandersetzen, benötige ich andere Begriffe, Analysen, Betrachtungen, als die süffisanten Anmerkungen “Einzelfall”, “Einzeltäter”, welche wie ausgeführt geschickt seitens der “Rechten” in den Diskurs eingebracht wurden. Welche innergesellschaftlichen Prozesse spiegeln sich da in dieser Chatgruppe? Die Drohbriefe sind nochmals etwas ganz anderes. Die/der Verfasser/in sind klar und deutlich strafrechtlich relevant und rechtsradikal unterwegs. Da wurde nichts übernommen, sondern selbst formuliert und vorsätzlich, mit dem Ziel Ängste zu erzeugen, abgesandt.

 

Ich spreche mich selbst nicht frei von der skizzierten pubertierenden Haltung. Auch ich hab das eine oder andere Mal provoziert, bisweilen gedankenlos. Nicht auf der politischen Ebene, sondern mit sexuellen Inhalten (Kalender) oder spöttischen Allerlei bezüglich des immer noch schwelenden Ossi-Wessi- Konflikts. Persönlich halte ich wenig von Null – Toleranz – Programmen. Besser, ein Konflikt ist offensichtlich, als dass er im Untergrund vor sich hin schwelt. Doch es gibt Grenzen, die sich aus dem “natürlichen” Bauchgefühl ergeben, welches jede/r Polizist/in empfinden können sollte.
Dies ist auch bei der politischen, verfassungsgemäßen Haltung relevant. Empathie, Toleranz, eine gesunde stabile Persönlichkeit, sind zuverlässige Abwehrmechanismen gegen faschistoide Haltungen. Ja, der Polizeiberuf bringt vieles mit sich, was Menschen abgleiten lassen kann und wenn dann noch Persönlichkeitsstörungen hinzukommen, wird es gefährlich. Aus diesem Grund sehe ich nur eine einzige Möglichkeit der Prävention: die psychologische Supervision. So wie eine turnusmäßige Untersuchung der Sehkraft, des Gehörs, muss in regelmäßigen Abständen das Oberstübchen betrachtet werden und bei signifikanten Feststellungen, muss es Konsequenzen geben. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät.

Das ASOG – eine unendliche gruselige Geschichte

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Als ich 1987 zur Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege ging, geriet mein Jahrgang zwischen die Mühlsteine von Politik und fachlich, juristischer Betrachtung des Berliner ASOG, welches zu dieser Zeit seitens des Bundesverfassungsgerichts in der Kritik stand. Wobei das untertrieben ist: Es forderte Änderungen! Und der Senat, insbesondere der damalige Innensenator Kewenig stellte sich quer, was wiederum zu einem heftigen Konflikt mit einem mich unterrichtenden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Schwan führte.

Worum geht es im ASOG? Es steht für Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz und bestimmt das Handeln der Ordnungsbehörden. Somit auch das der Polizei, die Ordnungs- und Sicherheitsbehörde zugleich ist. Grundsätzlich gibt es zwei Handlungsstränge: Entweder eine Straftat ist bereits begangen worden oder jemand betreibt bereits im StGB unter Strafe gestellte Vorbereitungshandlungen, in diesem Falle richtet sich das Handeln der Polizei nach der Strafprozessordnung, oder es besteht die Gefahr, dass etwas passieren wird – dann greift das ASOG. Dies in juristischen Klausuren auseinander zu halten, ist oftmals ein wenig “tricky”. Vornehmlich, weil es eben nicht nur die Polizei, sondern alle Ordnungsbehörden angeht. Zum ASOG gehören die Durchführungsverordnungen, in denen gelistet ist, wer wofür zuständig ist.

Deutsche Polizisten im Allgemeinen und Zeitgenossen*innen in der Innensicherheitspolitik neigen traditionell dazu, die Polizei als Multitool zu sehen, mit dem man auf der Straße so ziemlich alles regeln kann. Zu meiner Studienzeit bekamen Studenten den sogenannten Currywurst-Fall präsentiert.

Schutzmann Wachsam wird von Passanten, denen nach dem Verzehr einer Currywurst schlecht wurde angesprochen. Mit der Wurst und dem Imbis sei etwas nicht in Ordnung. Also schaut der Schutzmann nach dem Rechten, findet übel riechende Würste und macht den Laden dicht. Darf er das?”

Vorweg: Nein! Er darf bis zum Eintreffen des sachlich zuständigen Gesundheitsamts einen weiteren Verkauf der Wurst verhindern. Den Rest übernehmen die. Die Polizei behalf und behilft sich in solchen Fällen mit der Gefahr im Verzuge und der Amtshilfe, weil die Bürostuhlbewacher im Amt nicht rechtzeitig am Ort erscheinen können. Eine große Rolle spielt dies bei Lokalkontrollen. Wer hat den Hut auf und wer leistet Amtshilfe? Die Antwort ergibt sich aus der Frage: Warum soll denn in dem Lokal nachgeschaut werden? Verstöße gegen die Auflagen? Verdacht der Steuerstraftaten? Suche nach polizeilich gesuchten Personen? Durchsuchung nach Beweismitteln? Es mutet ein wenig seltsam an, wenn ein Großaufgebot der Polizei einen Laden entert, ein mit Gold dekorierter Polizist das Sagen hat, aber eigentlich nach nicht versteuerten Tabak (Zoll) oder Verstoß gegen Bau- bzw. Hygieneauflagen (Bauamt, Gesundheitsamt) geschaut werden soll. Nun gut … dies nur am Rande.

Vor 1987 und danach, wurde immer wieder an diesem Gesetz herumgebastelt. Begründung: Die Zeiten ändern sich und auf Neues muss adäquat reagiert werden. Ist das so? Gesetze werden selten minutiös zugeschnitten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich denke da beispielsweise an den EC-Kartenbetrug, weil de facto ein Computer nicht im Sinne des Paragrafen “Betrug” betrogen werden kann. Na klar, technische Veränderungen können Nachbesserungen notwendig werden lassen.

Anders sieht es zum Beispiel beim “Finalen Rettungsschuss” aus. Da gibt es viele Fragen, unter anderen, ob der überhaupt ins ASOG hineingehört. Doch das Thema ist uralt und alte Entscheidungen werden infrage gestellt. Hier gilt: Von einer einmal getroffenen Entscheidung sollte man nur abweichen, wen sich maßgebliche Veränderungen eingestellt haben, von denen man vorher nichts wissen konnte. Die ethische Ausgangssituation und Debatte, in der ein Schütze einen anderen tötet, um weitere Menschenleben zu retten, hat sich nicht verändert. Kann man es dem Schützen befehlen? Muss der die Entscheidung alleine treffen? Handelt er zur Abwehr einer Gefahr oder leistet er nach dem StGB Nothilfe?

Ein weites Feld sind die Innovationen in der Polizeiarbeit. 1987 wussten wir noch nichts von GPS, Digitalisierung, Videoaufzeichnungen, mit heutigen Möglichkeiten. Die Prävention und Gefahrenabwehr war größtenteils harte analoge Arbeit, die mit “Manpower” geleistet wurde, hatte einen Vorteil. Zeitgenossen mit Persönlichkeitsstörungen, die gern alles und jeden, auch bei geringeren Gefahrenlagen beobachten lassen wollten, kontrolliert und weggesperrt hätten, stießen auf Ressourcen bedingte Grenzen und mussten sich auf ernsthafte Lagen konzentrieren.

2023 sieht alles ein wenig anders aus. Überwachung ist ungleich einfacher geworden und erfordert längst nicht mehr die Manpower von damals. Es werden immer mehr Beamte/innen dafür gefordert, weil es immer mehr Personen gibt, die ins Visier geraten, aber das ist eine andere Rechnung und hat mit anderen Entwicklungen zu tun.

Ich bezeichnete die Protestler in Sachen “Klima” bereits mehrfach als Textmarker und Signalgeber dafür, wohin wir uns bewegen, bereits gelandet sind und was manch einer plant. Sitzblockaden, Straßenschlachten, lahmgelegte Verkehrsadern, sind nichts Neues. Ergo braucht es auch keine neuen Regeln, Gesetzesnovellen, Erweiterungen der Repressionsmaßnahmen. An der Stelle kommen gern diejenigen um die Ecke spaziert, die den Begriff “Terrorismus” in die Debatte einwerfen. Ich bin nicht “weichgespült”. Aber, ob ich einen echten Terroristen, 48 Stunden aus dem Verkehr ziehe oder 100 Tage, ist völlig egal. Und wenn sich eine/r davon beeindrucken lässt, ist er oder sie definitiv kein/e Terrorist/in. Das haben die Schweizer gut erkannt. Wer andere, aus schwer nachvollziehbaren Gründen töten oder verstümmeln will, hat psychische Probleme und dafür sind Kliniken und Psychiater/innen zuständig.

Wenn Leute aus Sicherheitskreisen oder Politik eher harmlose Zeitgenossen/innen, wie die z.B. die “Klimakleber” zu Terroristen und Mitgliedern einer Kriminellen Vereinigung (StGB) deklarieren, gehen bei mir alle Alarmglocken an. Da steckt entweder mehr dahinter oder diejenigen, welche so etwas fordern, gehören dem Kreis mit den erwähnten Störungen an. Es gibt ganz gute historische Gründe, warum wir früher langes Polizeigewahrsam nicht so prickelnd fanden. Der Richtervorbehalt macht es nicht besser. Im Dritten Reich und in der DDR beteiligten sich auch Richter/innen am Unrecht zur Kontrolle politischer Gegner. Auch diese honorigen Damen und Herren sind nicht gegen den Zeitgeist immun.

Was sehe ich denn? Da gibt es die Leute, welche sich selbst verletzen und aus Überzeugung auf die Straße kleben, aber im Angesicht der zahlreichen körperlichen Übergriffe, friedlich wie Lämmer bleiben. Dann sehe ich aufgebrachte Bürger, mit verzerrten Gesichtern, die zutreten, schlagen, übergießen. Die sind alles andere als friedlich. Augenscheinlich sind da eine Menge Leute mit einer kurzen Zündschnur unterwegs. Dann wären da die Polizisten/innen, denen nichts Besseres einfällt, als mit völlig unnötigen schmerzhaften Hebelgriffen Protestler abzuführen. Besonders irritiert bin ich, wenn dabei auf den Frust hingewiesen wird, weil die sich ja prompt wieder hinsetzen. Ja, und? Ob die nun an der Synagoge Posten stehen, Streife fahren oder Klimakleber hin und her tragen, kann ihnen völlig egal sein, das Gehalt am Anfang des Monats ist das gleiche. Ich hab in meiner eigenen Polizeikarriere schon deutlich sinnlosere Dinge getan.

Nein, Freunde der Nacht, da zieht etwas anderes am Horizont auf. Augenscheinlich schwindet die Überzeugungskraft der politischen Ebene. Warum auch immer dies so ist, da spielen viele Faktoren zusammen. Teilweise können die aktuellen Politiker/innen gar nichts dafür. Frühere Generationen haben durch ihre Entscheidungen, oftmals nicht böswillig, bisweilen aber schon, die heutige Situation bedingt. Und scheinbar ist die Lage derart verfahren, dass weder richtige Lösungen gefunden werden können, noch der Bevölkerung zu vermitteln ist, wo wir stehen und wo die Reise hingeht. Das schreit förmlich nach Repression.

Die Sicherheitsbehörden benötigten beispielsweise bundesweit nur einziges Verfahren mit dem Titel “Kriminelle Vereinigung”. Dieses Konstrukt kann als Basis für bundesweit angelegte Maßnahmen benutzt werden. Fortan ist vollkommen legal der Einsatz Verdeckter Ermittler/innen, die umfassende Überwachung der Kommunikation und Observation, möglich. Ohne jegliche Neuerung: Das ist der Stand jetzt!

Nur, lässt sich das nicht auf konkrete Personen, die sich tatsächlich am Boden festkleben, begrenzen. Betroffen sind ebenso Mitbewohner, Eltern, Freundschaften, die Gäste in einschlägigen Lokalen, zufällige Kontaktpersonen, zumeist aus einem gesellschaftlichen Segment kommend, die seitens der konservativen Populisten bis zu Hetzern, als “links”, “links versifft”, “links-faschistisch”, bezeichnet werden. Unter dem Gesichtspunkt bekommt die Sache einen ganz anderen Anstrich. Dies alles zu einer Zeit, in der sich die Möglichkeiten der technischen Überwachung etwa halbjährlich erweitern und laut darüber nachgedacht wird, Bundesbehörden, wie dem BND, BfV, die Benachrichtigung und Informationsweitergabe an private Konzerne zu ermöglichen. Geschehen soll dieses zur Abwehr von Spionage und feindlicher Angriffe.
Mit Verlaub, wer Klima-Kleber zu Terroristen und Kriminellen macht, findet auch Wege, politische Abweichler zur Gefahr für BASF, SIEMENS, RWE, Rhein-Metall u.a. werden zu lassen.

Wie auch immer, es geht alles seinen Weg. Doch Leute, vornehmlich Insider, die in Anbetracht dessen “Hurra” schreien, sind mir suspekt. Entweder drücken sie ganz fest beide Augen zu, merken es nicht mehr, weil sie zu tief drinnen sind oder fühlen sich in derartigen Systemen pudelwohl. Mal sehen, wann die erste Reform der Reformen, ein bis zwei Leute nervös werden lässt. Ich empfehle einen Vergleich, zwischen den Debatten zu den alten Änderungen nach Ablösung des PVG, an welchen Stellen Bedenken bestanden und wo wir mittlerweile stehen. Es kam immer ein wenig mehr dazu und man hat es kaum bemerkt. Und wer darauf vertraut, dass die Anwender Augenmaß bewahren, ist hoffnungslos naiv und deppert. Spätestens, wenn es um die wie auch immer zu definierende linke Szene geht … gehen die in die vollen. Den Beweis muss ich schuldig bleiben bzw. kann nichts dazu schreiben.