Notizbuch Fortsetzung 2019 … 30/11

Liebes Notizbuch … in Berlin hat der Senat beschlossen, dass es demnächst einen Polizeibeauftragten/in geben soll. Was die oder der machen soll, habe ich noch nicht so ganz verstanden. In einigen Artikeln habe ich gelesen, dass das so eine Art Beschwerdestelle werden soll. Seit ich davon las, überlege ich, was ich davon halten soll. Wie sieht denn der Status Quo aus?
Worüber könnte ich mich dort beschweren? OK, vielleicht ist einer der Meinung, in seinem Kiez sollte von der Polizei mehr unternommen werden. Dann ruft der dort an. Die o. der Beauftragte müsste dann in der Direktion anrufen und nachfragen, warum da bisher nichts unternommen wurde. Wahrscheinlich landet die Angelegenheit dann über den Direktionsleiter beim Abschnittsleiter und später beim Hauptsachbearbeiter Einsatz. Der schreibt die Nummer glatt u. die Sache geht zurück an diesen Beauftragten/in. Bisher hätte sich der Anrufer bei seinem Abgeordneten direkt beschweren oder sich beim Stadtrat melden können. Also … kann sie/er immer noch, so viel ich weiß, sind die nicht überlastet.
Man könnte sich dort über eine subjektiv als ungerecht empfundene Handlung der Polizei beschweren. Gut … wenn Polizisten handeln, ist das juristisch ein Verwaltungsakt. Entweder mit einer Widerspruchsfrist oder ein Sofortvollzug, dessen Rechtmäßigkeit ich beim Verwaltungsgericht feststellen lassen kann. Was könnte die Beschwerdestelle dabei regeln? Als Rechtsanwalt den Anrufer o. Einreicher einer Beschwerde beraten? Darf er nicht … das ist gesetzlich geregelt. Da haben die Anwälte etwas dagegen.
Was würde bei einer Straftat passieren? Denkbar ist ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bei dem sich einer übel behandelt fühlt. Das ist dann eine Strafanzeige, die von der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgenommen und verfolgt werden muss. Entweder war die angewandte Gewalt zulässig, geeignet und verhältnismäßig oder eben nicht. Schwierig! Dazu muss man den gesamten Sachverhalt kennen. Festnahmeberichte, das Ermittlungsergebnis zur Straftat, die Ergebnisse von medizinisch forensischen Untersuchungen interpretieren. Bisher haben dies spezielle Ermittler bei der Polizei gemacht. In der Regel Frauen und Männer mit geringem Verständnis für die eigenen Leute. Ihr Credo: Laden sauber halten! Die werden auch bei Korruptionsverdacht aktiv. Da reicht schon ein geringwertiges Werbegeschenk. Es gibt da dieses uralte Motto: Mit einem Bein steht der Polizist immer im Knast.
Prinzipiell kann sich das jeder schnell erklären, der mal in einer Hauerei verwickelt war. Der Gegner darf Kratzen, Beißen, Hauen und ungesundene Gegenstände verwenden, während Du ein ziemlich begrenztes Spektrum an Griffen und Gegenständen zum Einsatz bringen darfst. Solch Freefighter Techniken aus der Kneipe, Aschenbecher greifen, Billard Kugel in Socke, Kreuzbänder durchtreten, Kopfstöße, Barhocker wegtreten und was man halt alles so machen kann, ist nicht erlaubt.
Übergriffe in Demonstrationen könnten eine Rolle spielen. Na ja … bei so einer Demo kann viel passieren. Im Vorbeirennen einen umhauen, weil er einen blöden Spruch macht, in den Hausflur ziehen und ein paar Backpfeifen austeilen … Straßenkampf ist Straßenkampf. Beide Seiten schenken sich da in der Regel nichts. Ob sich ein richtiger Randalierer nachträglich beschwert? Irgendwie haben die doch auch einen eigenen Kodex, oder? Gut, wenn sie oder er festgenommen wurde, dann vielleicht. Aber das ist dann doch auch Thema bei der Verhandlung zum Landfriedensbruch. Legt dann die/der Polizeibeauftragte einen eigenen Ermittlungsbericht mit Gerichtsmedizinischen Gutachten, Videoauswertung, Vernehmungsprotokollen und allem vor?
Vielleicht könnte man sich dort gegen die Maßnahme an sich beschweren. Zum Beispiel gegen die Räumung eines Hauses. Aber der Auftrag geht von der Politik aus. Dann wären doch die Abgeordneten verantwortlich. Seltsam! Die Shisha Bar Besitzer könnten sich über die Razzien beschweren. Das ist aber Angelegenheit des Ordnungsamts und da wäre wieder der Stadtrat gefragt. Die Polizei unterstützt in dem Fall nur. Oder das Finanzamt geht rein. Ist aber auch nicht Polizei.
Bei den ganzen Überlegungen zum Thema kam mir der Gedanke, dass die beschließenden Politiker vielleicht gar keinen Durchblick haben. Unter Umständen kennen die gar nicht die vielen Ermittlungsstellen. Oder sie haben keine Strafprozessordnung, Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz mit den dazugehörigen Durchführungsverordnungen bzw. Zuständigkeitsregelungen. So etwas soll vorkommen. Erinnerst Du Dich noch an Innensenator Kewenig? Da mussten wir Polizeischüler beim Professor als Klausur rechtliche Gutachten abliefern. Meistens lag er gründlich daneben. Der Untersuchungsausschuss Amri zeigte, dass die Mitglieder nicht wirklich einen Durchblick im Aufbau der Polizei haben. Erinnerst Du Dich an diese Geschichte, dass der Innensenator angeblich alle Observationskräfte für die Rigaer abstellte? Amüsant! Der versammelte Augusta Platz mit allen Gruppen, inklusive der Aufklärer, in der Rigaer. Das Chaos hätte ich gern gesehen. Erinnert mich ein wenig an die alten Ermittlungen gegen die Herausgeber der “RADIKAL” oder die “MG Militante Gruppe”. Nach drei Wochen waren alle Eingesetzten aufgeflogen. Und selbst in der Zeit kümmerten sich die andern Gruppen um das Restgeschäft. Mal ganz abgesehen von den örtlichen Fahndungsgruppen, die sind ja auch noch da. Wer so einen Schrott annimmt, hat wahrlich keinerlei Überblick. Ein Polizeibeauftragter könnte die vielleicht beraten. Das müsste dann aber ein freigestellter Polizist sein, der sich mit solchen Maßnahmen auskennt. So einen wollen die ja nicht haben.
Die erzählen ja immer, dass Polizisten nicht verurteilt werden. Kenne ich ein wenig anders. Ich wollte deswegen mal kündigen. Möglicherweise erinnerst Du Dich noch daran. Ich weiß nicht, ob ich damals schon Notizen aufschrieb. Im Buch die “Wanderung Vol. II” schrieb ich dazu etwas. Mein Kumpel wurde damals zu einer Sachbeschädigung gerufen. Zwei besoffene junge Kerle zerlegten auf dem Weg nachhause Bushaltestellen und Telefonzellen. Das übliche Berliner Nachtleben. Gegen Treten bis die Scheiben zerbröseln. Was kostet so etwas? 2000, — EUR? Egal! Nach der vierten wurden die beiden gestellt. Sie wehrten sich wohl ordentlich. Aber am Ende verloren sie dann doch. Im Fahrzeug wurde dann bemerkt, dass sich einer eine Platzwunde eingehandelt hatte. Nicht weiter dramatisch. Wenn einer betrunken zu Boden geht, kann das passieren. Muss man nicht einmal glatt schreiben. In der Gerichtsverhandlung unterstellte der Staatsanwalt, dass mein Kumpel mit dem Tonfa zuschlug. Selbst der medizinische Gutachter schüttelte mit dem Kopf. Mein Kumpel meinte dazu in der Aussage: “Mit Verlaub … wenn ich das Ding benutzt hätte … sähe der Beschuldigte anders aus.” Was sagt der Staatsanwalt? “Sie sind am Tonfa ausgebildet, also gehe ich von einer Benutzung aus.” In erster Instanz kam es zu einer Verurteilung. Erst in der Berufung waltete die Vernunft. Wäre die nicht erfolgreich gewesen, hätte meine Polizeikarriere damals geendet.
Auch egal! Bin ja nicht mehr dabei. Zurück zum Beauftragten. Wenn er die Abgeordneten beraten würde, müsste man die Stelle Verbindungsbeamter nennen. Darum scheint es ihnen nicht zu gehen. Wie ich es drehe und wende, komme ich zu keinem Ergebnis. Eins bekomme ich gar nicht hin. Bei allem, was ihr oder ihm berichtet wird, kommt es zu einem Zeugenstatus. Zeugnisverweigerungsrecht kann nicht funktionieren, es sei denn, sie setzen da einen Pfarrer, Anwalt oder Arzt hin. Anwalt geht auch nicht, wegen des Parteiverrats.
Ich meine, dass kann doch jeder im § 163 StPO nachlesen. Sorry … ich verstehe es nicht. Aber die werden schon wissen, was sie tun. Wie sagte damals ein Kriminaldirektor zu mir: “Sie müssen lernen, höhergestellten Leuten zu vertrauen, weil die einen besseren Überblick haben.”