Das ASOG – eine unendliche gruselige Geschichte

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Als ich 1987 zur Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege ging, geriet mein Jahrgang zwischen die Mühlsteine von Politik und fachlich, juristischer Betrachtung des Berliner ASOG, welches zu dieser Zeit seitens des Bundesverfassungsgerichts in der Kritik stand. Wobei das untertrieben ist: Es forderte Änderungen! Und der Senat, insbesondere der damalige Innensenator Kewenig stellte sich quer, was wiederum zu einem heftigen Konflikt mit einem mich unterrichtenden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Schwan führte.

Worum geht es im ASOG? Es steht für Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz und bestimmt das Handeln der Ordnungsbehörden. Somit auch das der Polizei, die Ordnungs- und Sicherheitsbehörde zugleich ist. Grundsätzlich gibt es zwei Handlungsstränge: Entweder eine Straftat ist bereits begangen worden oder jemand betreibt bereits im StGB unter Strafe gestellte Vorbereitungshandlungen, in diesem Falle richtet sich das Handeln der Polizei nach der Strafprozessordnung, oder es besteht die Gefahr, dass etwas passieren wird – dann greift das ASOG. Dies in juristischen Klausuren auseinander zu halten, ist oftmals ein wenig “tricky”. Vornehmlich, weil es eben nicht nur die Polizei, sondern alle Ordnungsbehörden angeht. Zum ASOG gehören die Durchführungsverordnungen, in denen gelistet ist, wer wofür zuständig ist.

Deutsche Polizisten im Allgemeinen und Zeitgenossen*innen in der Innensicherheitspolitik neigen traditionell dazu, die Polizei als Multitool zu sehen, mit dem man auf der Straße so ziemlich alles regeln kann. Zu meiner Studienzeit bekamen Studenten den sogenannten Currywurst-Fall präsentiert.

Schutzmann Wachsam wird von Passanten, denen nach dem Verzehr einer Currywurst schlecht wurde angesprochen. Mit der Wurst und dem Imbis sei etwas nicht in Ordnung. Also schaut der Schutzmann nach dem Rechten, findet übel riechende Würste und macht den Laden dicht. Darf er das?”

Vorweg: Nein! Er darf bis zum Eintreffen des sachlich zuständigen Gesundheitsamts einen weiteren Verkauf der Wurst verhindern. Den Rest übernehmen die. Die Polizei behalf und behilft sich in solchen Fällen mit der Gefahr im Verzuge und der Amtshilfe, weil die Bürostuhlbewacher im Amt nicht rechtzeitig am Ort erscheinen können. Eine große Rolle spielt dies bei Lokalkontrollen. Wer hat den Hut auf und wer leistet Amtshilfe? Die Antwort ergibt sich aus der Frage: Warum soll denn in dem Lokal nachgeschaut werden? Verstöße gegen die Auflagen? Verdacht der Steuerstraftaten? Suche nach polizeilich gesuchten Personen? Durchsuchung nach Beweismitteln? Es mutet ein wenig seltsam an, wenn ein Großaufgebot der Polizei einen Laden entert, ein mit Gold dekorierter Polizist das Sagen hat, aber eigentlich nach nicht versteuerten Tabak (Zoll) oder Verstoß gegen Bau- bzw. Hygieneauflagen (Bauamt, Gesundheitsamt) geschaut werden soll. Nun gut … dies nur am Rande.

Vor 1987 und danach, wurde immer wieder an diesem Gesetz herumgebastelt. Begründung: Die Zeiten ändern sich und auf Neues muss adäquat reagiert werden. Ist das so? Gesetze werden selten minutiös zugeschnitten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich denke da beispielsweise an den EC-Kartenbetrug, weil de facto ein Computer nicht im Sinne des Paragrafen “Betrug” betrogen werden kann. Na klar, technische Veränderungen können Nachbesserungen notwendig werden lassen.

Anders sieht es zum Beispiel beim “Finalen Rettungsschuss” aus. Da gibt es viele Fragen, unter anderen, ob der überhaupt ins ASOG hineingehört. Doch das Thema ist uralt und alte Entscheidungen werden infrage gestellt. Hier gilt: Von einer einmal getroffenen Entscheidung sollte man nur abweichen, wen sich maßgebliche Veränderungen eingestellt haben, von denen man vorher nichts wissen konnte. Die ethische Ausgangssituation und Debatte, in der ein Schütze einen anderen tötet, um weitere Menschenleben zu retten, hat sich nicht verändert. Kann man es dem Schützen befehlen? Muss der die Entscheidung alleine treffen? Handelt er zur Abwehr einer Gefahr oder leistet er nach dem StGB Nothilfe?

Ein weites Feld sind die Innovationen in der Polizeiarbeit. 1987 wussten wir noch nichts von GPS, Digitalisierung, Videoaufzeichnungen, mit heutigen Möglichkeiten. Die Prävention und Gefahrenabwehr war größtenteils harte analoge Arbeit, die mit “Manpower” geleistet wurde, hatte einen Vorteil. Zeitgenossen mit Persönlichkeitsstörungen, die gern alles und jeden, auch bei geringeren Gefahrenlagen beobachten lassen wollten, kontrolliert und weggesperrt hätten, stießen auf Ressourcen bedingte Grenzen und mussten sich auf ernsthafte Lagen konzentrieren.

2023 sieht alles ein wenig anders aus. Überwachung ist ungleich einfacher geworden und erfordert längst nicht mehr die Manpower von damals. Es werden immer mehr Beamte/innen dafür gefordert, weil es immer mehr Personen gibt, die ins Visier geraten, aber das ist eine andere Rechnung und hat mit anderen Entwicklungen zu tun.

Ich bezeichnete die Protestler in Sachen “Klima” bereits mehrfach als Textmarker und Signalgeber dafür, wohin wir uns bewegen, bereits gelandet sind und was manch einer plant. Sitzblockaden, Straßenschlachten, lahmgelegte Verkehrsadern, sind nichts Neues. Ergo braucht es auch keine neuen Regeln, Gesetzesnovellen, Erweiterungen der Repressionsmaßnahmen. An der Stelle kommen gern diejenigen um die Ecke spaziert, die den Begriff “Terrorismus” in die Debatte einwerfen. Ich bin nicht “weichgespült”. Aber, ob ich einen echten Terroristen, 48 Stunden aus dem Verkehr ziehe oder 100 Tage, ist völlig egal. Und wenn sich eine/r davon beeindrucken lässt, ist er oder sie definitiv kein/e Terrorist/in. Das haben die Schweizer gut erkannt. Wer andere, aus schwer nachvollziehbaren Gründen töten oder verstümmeln will, hat psychische Probleme und dafür sind Kliniken und Psychiater/innen zuständig.

Wenn Leute aus Sicherheitskreisen oder Politik eher harmlose Zeitgenossen/innen, wie die z.B. die “Klimakleber” zu Terroristen und Mitgliedern einer Kriminellen Vereinigung (StGB) deklarieren, gehen bei mir alle Alarmglocken an. Da steckt entweder mehr dahinter oder diejenigen, welche so etwas fordern, gehören dem Kreis mit den erwähnten Störungen an. Es gibt ganz gute historische Gründe, warum wir früher langes Polizeigewahrsam nicht so prickelnd fanden. Der Richtervorbehalt macht es nicht besser. Im Dritten Reich und in der DDR beteiligten sich auch Richter/innen am Unrecht zur Kontrolle politischer Gegner. Auch diese honorigen Damen und Herren sind nicht gegen den Zeitgeist immun.

Was sehe ich denn? Da gibt es die Leute, welche sich selbst verletzen und aus Überzeugung auf die Straße kleben, aber im Angesicht der zahlreichen körperlichen Übergriffe, friedlich wie Lämmer bleiben. Dann sehe ich aufgebrachte Bürger, mit verzerrten Gesichtern, die zutreten, schlagen, übergießen. Die sind alles andere als friedlich. Augenscheinlich sind da eine Menge Leute mit einer kurzen Zündschnur unterwegs. Dann wären da die Polizisten/innen, denen nichts Besseres einfällt, als mit völlig unnötigen schmerzhaften Hebelgriffen Protestler abzuführen. Besonders irritiert bin ich, wenn dabei auf den Frust hingewiesen wird, weil die sich ja prompt wieder hinsetzen. Ja, und? Ob die nun an der Synagoge Posten stehen, Streife fahren oder Klimakleber hin und her tragen, kann ihnen völlig egal sein, das Gehalt am Anfang des Monats ist das gleiche. Ich hab in meiner eigenen Polizeikarriere schon deutlich sinnlosere Dinge getan.

Nein, Freunde der Nacht, da zieht etwas anderes am Horizont auf. Augenscheinlich schwindet die Überzeugungskraft der politischen Ebene. Warum auch immer dies so ist, da spielen viele Faktoren zusammen. Teilweise können die aktuellen Politiker/innen gar nichts dafür. Frühere Generationen haben durch ihre Entscheidungen, oftmals nicht böswillig, bisweilen aber schon, die heutige Situation bedingt. Und scheinbar ist die Lage derart verfahren, dass weder richtige Lösungen gefunden werden können, noch der Bevölkerung zu vermitteln ist, wo wir stehen und wo die Reise hingeht. Das schreit förmlich nach Repression.

Die Sicherheitsbehörden benötigten beispielsweise bundesweit nur einziges Verfahren mit dem Titel “Kriminelle Vereinigung”. Dieses Konstrukt kann als Basis für bundesweit angelegte Maßnahmen benutzt werden. Fortan ist vollkommen legal der Einsatz Verdeckter Ermittler/innen, die umfassende Überwachung der Kommunikation und Observation, möglich. Ohne jegliche Neuerung: Das ist der Stand jetzt!

Nur, lässt sich das nicht auf konkrete Personen, die sich tatsächlich am Boden festkleben, begrenzen. Betroffen sind ebenso Mitbewohner, Eltern, Freundschaften, die Gäste in einschlägigen Lokalen, zufällige Kontaktpersonen, zumeist aus einem gesellschaftlichen Segment kommend, die seitens der konservativen Populisten bis zu Hetzern, als “links”, “links versifft”, “links-faschistisch”, bezeichnet werden. Unter dem Gesichtspunkt bekommt die Sache einen ganz anderen Anstrich. Dies alles zu einer Zeit, in der sich die Möglichkeiten der technischen Überwachung etwa halbjährlich erweitern und laut darüber nachgedacht wird, Bundesbehörden, wie dem BND, BfV, die Benachrichtigung und Informationsweitergabe an private Konzerne zu ermöglichen. Geschehen soll dieses zur Abwehr von Spionage und feindlicher Angriffe.
Mit Verlaub, wer Klima-Kleber zu Terroristen und Kriminellen macht, findet auch Wege, politische Abweichler zur Gefahr für BASF, SIEMENS, RWE, Rhein-Metall u.a. werden zu lassen.

Wie auch immer, es geht alles seinen Weg. Doch Leute, vornehmlich Insider, die in Anbetracht dessen “Hurra” schreien, sind mir suspekt. Entweder drücken sie ganz fest beide Augen zu, merken es nicht mehr, weil sie zu tief drinnen sind oder fühlen sich in derartigen Systemen pudelwohl. Mal sehen, wann die erste Reform der Reformen, ein bis zwei Leute nervös werden lässt. Ich empfehle einen Vergleich, zwischen den Debatten zu den alten Änderungen nach Ablösung des PVG, an welchen Stellen Bedenken bestanden und wo wir mittlerweile stehen. Es kam immer ein wenig mehr dazu und man hat es kaum bemerkt. Und wer darauf vertraut, dass die Anwender Augenmaß bewahren, ist hoffnungslos naiv und deppert. Spätestens, wenn es um die wie auch immer zu definierende linke Szene geht … gehen die in die vollen. Den Beweis muss ich schuldig bleiben bzw. kann nichts dazu schreiben.